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IFRS 9: Wertberichtigungsregeln möglichst schnell in EU-Recht umsetzen

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Mit der Veröffentlichung der neuen Regelungen zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) im Juli 2014 wurde eines der umfassendsten und kontrovers diskutierten Projekte der internationalen Rechnungslegung abgeschlossen. Aus der Einführung von IFRS 9 ergeben sich für Banken große Eingriffe in ihre Systeme und Prozesse. Der Bankenverband ist daher für eine schnelle Umsetzung der Regelungen in europäisches Recht. Durch ein rasches Bekenntnis der EU zum IFRS 9 haben die Banken Rechts- und Planungssicherheit.

Finanzkrise zeigte Verbesserungspotenzial von IAS 39 auf
Die Finanzkrise zeigte Verbesserungspotenziale am geltenden Rechnungslegungsstandard IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf. Wertberichtigungen wurden zum Teil zu spät und in zu geringer Höhe gebildet. Der IFRS 9 sieht eine frühzeitigere und in höherem Umfang erfolgende Erfassung von Verlusten vor. Erste Analysen belegen die Wirksamkeit. Zudem findet im neuen IFRS 9 das spezifische Geschäftsmodells des Unternehmens stärkere Berücksichtigung. Banken müssen auch künftig das klassische Kreditgeschäft nicht zum so genannten „Fair Value“ bewerten.

Quelle: http://bankenverband.de/presse/presse-infos/bankenverband-begruesst-neue-wertberichtigungsregeln

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