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Internetzugangsprovider: Haftung im Falle von Urheberrechtsverletzungen nicht deutlich geklärt

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Der Bitkom hat sich im November 2015 positiv zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Internetzugangsprovidern für Urheberrechtsverletzungen Dritter geäußert. Die Klagen der Gema und der Tonträgerhersteller wurden abgewiesen, weil eine Sperranordnung nach Meinung des BGH in beiden Fällen unverhältnismäßig war. Allerdings wurde nicht ausgeschlossen, dass bei Urheberrechtsverletzungen unter der Voraussetzung, dass die Rechteinhaber vorher "zumutbare Anstrengungen" zur Verhinderung der Verbreitung geschützter Inhalte unternommen haben, Netzsperren eingerichtet werden müssen.

Netzsperren sollen Zugriff auf urheberrechtliche Inhalte verhindern
Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte von der Telekom gefordert, den Aufruf von Websites mit Links zu urheberrechtlich geschützter Musik technisch zu unterbinden. Im zweiten Fall wurde von Telefónica die Sperrung des Zugangs zur Website "goldesel.to", die auch auf ein illegales Musikangebot verlinkte. Hierfür wären von Seiten der Internetzugangsprovider umfangreiche Sperrinfrastrukturen notwendig gewesen. Internetsperren sollten als letztes Mittel der Netzpolitik eingesetzt werden. Gegen Urheberrechtsverstöße sind sie übertrieben. Die Interessen der Rechteinhaber sind begründet, dürfen aber nicht dazu führen, dass die Freiheitsrechte der Internetnutzer eingeschränkt werden. Besser wäre eine Förderung der legalen Angebote, während die finanziellen Anreize der illegalen Anbieter entfernt werden. Auch eine stärkere internationale Kooperation mit Ermittlungsbehörden ist nötig, da der Sitz vieler illegaler Anbieter im Ausland ist.

Verschärfte Haftung für Host-Provider in der Kritik
Die verschärfte Haftung für Host-Provider, die mit den Änderungen des Telemediengesetzes geplant ist, wird vom Bitkom kritisiert. Die Aufgabe von Host-Providern ist das Speichern und Bereitstellen der Inhalte ihrer Nutzer im Internet, z. B. Cloud-Speicherdienste oder soziale Netzwerke. Bisher gibt es keine Haftung für illegale Inhalte auf ihrer Plattform von Seiten der Host-Provider und diese müssen auch nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernt werden. In Zukunft soll es eine Haftung für als illegal eingestufte Dienste geben. Allerdings ist nicht klar, wie eine eindeutige Einstufung erfolgen soll. Zugleich müssen seriöse Anbieter unter hohem Aufwand belegen, dass sie legal handeln. Damit stehen Host-Provider unter Generalverdacht der Duldung oder sogar Förderung von Verstößen gegen das Urheberrecht, was bei einer gleichzeitigen Förderung digitaler Geschäftsmodelle das falsche Signal ist. Diese Punkte werden auch von anderen Institutionen und Experten kritisiert.

Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zur-Haftung-von-Internetzugangsprovidern.html

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