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E-Cohesion: EU-Förderungen digital beantragen

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EU-Förderungen aus dem Strukturfonds können künftig dank E-Cohesion komplett digital beantragt werden. Durch die digitale Agenda der EU müssen alle Mitgliedsstaaten den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern in Zukunft auch elektronisch anbieten. Die öffentliche Verwaltung kann die elektronische Abwicklung künftig mit der elektronischen Identitätsfunktion des Personalausweises oder De-Mail anbieten. Passend dazu planen mehr als 40 Prozent der deutschen Verwaltungen bis 2015 Erstinvestitionen in Online-Ausweisfunktionen und De-Mail. Das ist das Ergebnis der Studie „Branchenkompass 2013 Public Services“ von Steria Mummert Consulting.

Behörden kämpfen mit Medienbrüchen bei E-Government
Medienbrüche behindern noch immer 86 Prozent der Behörden beim E-Government. Fehlende Schnittstellen sind potenzielle Fehlerquellen und unterbrechen automatisierte, durchgängige Prozesse. Bei den Geldern aus den europäischen Strukturfonds ist der Aufwand durch das Verfahren bei Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen zu groß. Fast jeder Fördermittelempfänger überwindet hohe bürokratische Hürden durch das Einreichen zahlreicher Dokumente in Papierform. Diese müssen von den Verwaltungen weiterverarbeitet werden, indem die Angaben in Papierform in die eigenen Systeme eingegeben werden.

Schnellere Freigabe der Fördermittel durch E-Cohesion
Mit E-Cohesion soll dieser Vorgang künftig einfacher sein. Alle Daten können von Leistungsempfänger und Verwaltungsstellen elektronisch übermittelt und gespeichert werden, auf bereits eingegebene Daten besteht Zugriff. Dieser Services kann etwa über ein Online-Portal bereitgestellt werden. Wenn sowohl den Fördermittelempfängern als auch den Verwaltungsbehörden alle Angaben elektronisch bereitstehen, müssen diese nur einmal verarbeitet werden und Fördermittel können schneller freigegeben werden. Zudem lassen sich durch die Reduzierung manueller Eingaben Zeit und Geld sparen, was aufgrund des geringen Finanzvolumens aus Brüssel wichtig ist. Mit automatisch erzeugten Statusmeldungen können Behörden den Fördergelderempfängern auch mehr Service bieten.

E-Cohesion soll schrittweise bis 2016 umgesetzt werden
Die Umsetzung von E-Cohesion soll bis 2016 schrittweise erfolgen. Bisher scheiterte die Umsetzung am Beharren des Gesetzgebers auf der Schriftform. Durch das neue E-Government-Gesetz, das die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises und den Kommunikationsweg via De-Mail gesetzlich als sichere Verfahren und Ersatz für die Schriftform zulässt, wurde diese Barriere in Deutschland beseitigt. Bei E-Cohesion kann man sich auf Förderportalen mit der elektronischen Identitätsfunktion ausweisen und Daten mit den Verwaltungen austauschen. Mittels De-Mail können Behörden rechtsgültige Schreiben förmlich zustellen. Schon zu Beginn der neuen Förderperiode ab 2014 sollten die Technologien des neuen Personalausweises und der De-Mail in die Förderprozesse eingebunden werden, um so früh wie möglich von den Vorteilen der elektronischen Abwicklung zu profitieren.

Quelle: http://www.steria.com/de/newsroom/presse/pressemitteilungen/subpage-pressemitteilungen/article/eu-erleichtert-elektronischen-zugang-zu-foerdergeldern/

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