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Nach Dax-Zunahme: Regeln "First in, first out" bei Aktienverkäufen beachten

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Seit Oktober 2015 ist ein Aufschwung an den Aktienmärkten zu beobachten, der Dax ist deutlich gestiegen. Die Kursgewinne langjähriger Anleger sind oft noch deutlich höher. Da ist es naheliegend, Gewinne zu realisieren und zu sichern. Wichtig hierbei: Wurden Wertpapiere nach dem 31.12.2008 gekauft, unterliegen die Veräußerungsgewinne grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ältere Wertpapierbestände können hingegen steuerfrei verkauft werden.

Regel "First in, first out" für Berechnung des Veräußerungsgewinns
Die Regel "First in, first out" ist für Anleger, die Aktien zum Teil vor und zum Teil nach diesem Stichtag gekauft haben, wichtig. Denn bei einem Teilverkauf von Aktien eines Unternehmen aus einem Depot, gelten die zuerst gekauften auch als die zuerst verkauften. Das ist wichtig für die Berechnung des Veräußerungsgewinns. Dasselbe gilt für die Kapitalentnahmen aus Fondssparplänen.

Einrichtung zweier Depots vielleicht sinnvoll
Wer öfter Aktien kauft und verkauft, sollte prüfen, ob ein zweites Depot sinnvoll ist, sodass er die Wahl hat, ob er aus Depot 1 oder Depot 2 verkaufen will. Dabei gilt zu beachten, dass jeder Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Fonds Kosten verursacht, nach dem Motto "Hin und her macht Taschen leer". Anstatt jedem kurzfristigen Börsentrend zu folgen, sollten Investitionen wohlüberlegt getätigt werden.

Quelle: https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/bei-aktienverkaufen-gilt-first-first-out/

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