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Was ist im Jahr 2015 bei Steuern und Finanzen zu beachten

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Die Verbraucher sollten im Jahr 2015 ihre privaten Finanzen noch einmal in Augenschein nehmen. Dies kann dazu führen, dass man etwas Geld sparen kann. Im Jahr 2015 gibt es wieder einmal zahlreiche gesetzliche Änderungen.

Nicht vergessen den Freistellungsauftrag zu prüfen
Die Freistellungsaufträge sollten vom jedem gewissenhaften Sparer und Anleger zum Jahresende geprüft werden. Zu beachten ist, ob die vom Steuerabzug frei gestellten Beiträge auf Konten und Depots noch optimal verteilt sind. Einige Aufträge sind eventuell zu knapp bemessen oder es gibt Aufträge, bei denen es noch Luft nach oben gibt. Eine neue Aufteilung kann sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge 2015 gutgeschrieben werden.

Die ganze Riester-Zulage sichern
Für Verbraucher, die an einem Riester-Vertrag sparen, gilt es zu prüfen, ob die Einzahlungen in 2014 ausreichen, um die kompletten staatlichen Zulagen zu bekommen. Nur wenn mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Von Vorteil ist es, einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Versicherung zu stellen.

Die kostenfreie Sonderzulage mitnehmen
Im Jahr 2015 sollten Immobilienbesitzer, welche im Wege ihres Baudarlehens jährliche Sondertilgung vereinbart haben, dieses Recht nutzen. Der erzielbare Zinsertrag für Geldanlagen ist meist höher als der zu erzielende Kreditzins.

Anpassung der Einlagensicherung
Die Sicherungsgrenze wird ab dem 1.1.2015, bis zu der Bankguthaben jedes Bankkunden durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geschützt sind, von 30 Prozent auf 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank angepasst. Aufgrund der Tatsache, dass das Eigenkapital gestiegen ist, haben sich in den letzten zehn Jahren die durchschnittlichen Sicherungshöhen fast verdoppelt. Eine Änderung gibt es für die Kunden im Alltag aber nicht, da weiterhin Guthaben in Millionenhöhe abgesichert sind. Der Einlagenschutz von 100.000 Euro für jeden Bankkunden bleibt bestehen.

Das Ombudsmannverfahren
Der bindende Streitwert für Schlichtungsverfahren der privaten Bankkunden wird zum 1.12015 von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht, so dass die Banken bei diesem Streitwert an die Entscheidungen des Ombudsmannverfahrens gebunden sind. Aber auch Fälle mit einem höheren Streitwert können vom Ombudsmann entschieden werden, wenn der Wunsch besteht.

Den Garantiezins im Auge behalten
Bei Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins im Jahr 2015 von vormals 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Diese Absenkung gilt nur für neue, ab dem 1.1.2015 abgeschlossene Verträge. Der zuvor vereinbarte Garantiezins bleibt bei bereits bestehenden Lebensversicherungen bestehen.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen wird zukünftig automatisch gebucht
Zukünftig muss die Kirchensteuer auf steuerpflichtige Kapitalerträge ab 2015 von den Banken und Sparkassen einbehalten werden und an das Finanzamt abgeführt werden. Bis heute ist es so gewesen, dass Bankkunden den Abzug der Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer entweder bei ihrem Geldinstitut beantragen oder selbst die Einkommenssteuererklärung veranlassen. In Zukunft fragen die Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Will man dies nicht, muss man bis zum 30.6.2015 beim BZSt wiedersprechen. Hierfür muss auf www.bzst.de ein abrufbarer Vordruck der Finanzverwaltung verwendet werden. Liegt dieser Fall vor, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung im Folgejahr zur Erhebung der Kirchensteuer.

Quelle: https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/was-verbraucher-zum-jahreswechsel-beachten-sollten/

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