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Online-Einkauf: Großteil der Internetnutzer kauft im Internet ein

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86 Prozent der Internetnutzer haben schon online eingekauft, besonders beliebt ist dabei der Kauf von Eintrittskarten, Flugtickets und Musik (je knapp 40 Prozent). Je rund 30 Prozent haben auch Bücher, Kleidung und Elektronik online gekauft. Das zeigt eine Erhebung im Auftrag des BITKOM.

Online-Einkauf nicht nur über Marktplätze, Webshops und Auktionsplattformen
Internetnutzer kaufen nicht nur auf großen Online-Marktplätzen, Web-Shops von Fachhändlern und Auktionsplattformen online ein, sie finden oft auch attraktive Angebote in Kleinanzeigen-Portalen und Spezialforen. Privatleute verkaufen oft gebrauchte oder irrtümlich gekaufte Gegenstände, sodass man hier z. B. Handys, Autozubehör oder Sammlergegenstände findet.

Auf Seriosität des Online-Angebotes achten
Das Online-Angebot sollte vor einem Kauf genau gelesen werden. Neue oder gebrauchte Ware, der Zustand der Ware, solche Angaben müssen auch bei Privatleuten stimmen. Während detaillierte Informationen ein Zeichen für Seriosität sind, ist Vorsicht bei lückenhaft oder missverständlich formulieren Angeboten angebracht. Hier sollte man den Besitzer anschreiben und nachfragen. Bei ausweichenden oder gar keinen Antworten auf Nachfragen sollte man das Angebot nicht wahrnehmen. Auch beim Verdacht auf gefälschte Markenartikel sollte auf den Kauf verzichtet werden.

Nutzerprofile in Foren als Anzeichen für Seriosität
Auch Nutzerprofile in Foren sind ein Anzeichen für die Seriosität des Anbieters, z. B. wenn ein Experte für eine bestimmte Automarke immer wieder Ersatzteile für diese Marke anbietet und auch sonst häufig Beiträge schreibt. Allerdings bleibt immer ein gewisses Restrisiko für den Käufer bei privaten Geschäften in Foren. Dieses Restrisiko zu minimieren ist einer der Erfolgsfaktoren von kommerziellen Marktplätzen, Auktionsplattformen und speziellen Online-Bezahldiensten.

Adresse des Online-Verkäufers als zusätzliche Absicherung
Käufer sollten auf jeden Fall vor der Überweisung von Geld den vollen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer des Anbieters erfragen. Die Übersendung einer Ausweiskopie vom Verkäufer ist bei hohen Beträgen angebracht, u. U. ist auch das Aufsetzen eines Kaufvertrags sinnvoll.

Bezahlung: Bei privaten Online-Verkäufen meist Vorkasse
Beim Online-Einkauf von privaten Verkäufern wird meist Vorkasse gefordert, d. h. das Geld muss vor dem Versand überwiesen werden. Diese Methode ist wegen der hohen Anforderungen an die Seriosität des Verkäufers riskant, besser ist der Versand per Nachnahme. Hier kann der Postbote Zeuge sein, ob die Ware wirklich im Paket enthalten ist. Bei privaten Käufen über Auktionsplattformen lassen sich auch spezielle Online-Bezahldienste wählen. Dabei werden sensible Daten bei der Transaktion nicht übermittelt, der Bezahlvorgang wird aber schnell abgeschlossen. Am sichersten ist die Barzahlung bei Abholung, hier kann man die Ware auch gleich ansehen.

Treuhand-Services bei Online-Einkäufen
Garantien wie Treuhand-Services bieten vor allem größere Marktplätze und Auktionsplattformen an. Sie können auch bei privaten Geschäften über Foren genutzt, allerdings geht das nur auf eigene Initiative hin. Bei Interesse sollten die Services zunächst in Bezug auf die Sicherheiten, die im Schadensfall angeboten werden, verglichen werden.

Rechtliche Lage bei Online-Einkäufen
Juristisch betrachtet sind Annoncen in Foren meist Aufforderungen des Verkäufers an potentielle Käufer, selbst ein Kaufangebot zu machen. Wenn der Verkäufer auf ein Kaufangebot des Käufers eingeht, kommt ein Kaufvertrag zustande. Dieser kann auch per E-Mail geschlossen werden. Der Käufer sollte sich auf das Inserat beziehen und deutlich sein Kaufinteresse am Artikel ausdrücken. Ebenso müssen die Bedingungen für den Kauf deutlich werden. Somit gelten für das Internet dieselben Regelungen wie für klassische Geschäfte. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie Verträgen mit einem Minderjährigen gelten besondere Vorschriften.

Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung und Rücktritt vom Kaufvertrag
Auch beim Einkauf über das Internet gibt es gesetzlich festgelegte Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte. Allerdings kann der Verkäufer bei gebrauchten Artikeln eine Gewährleistung ausschließen. Prinzipiell sind die Erfolgsaussichten für nachträgliche Ansprüche des Käufers sind bei Internet-Käufen nicht besser oder schlechter als bei anderen Kaufverträgen. Werden berechtigte Ansprüche des Käufers nicht anerkannt, ist der Rechtsweg eine Option.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_71038.aspx

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