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Elektronische Einkommensteuererklärung: 9,5 Millionen nutzten ELSTER in 2011

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Die Elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER) weist steigende Nutzterzahlen auf. 9,5 Millionen Einkommensteuererklärungen wurden 2011 online abgegeben, das war ein Plus von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zuvor gab es nur leichte Zuwächse. Für 2012 erwartete der BITKOM bei ELSTER einen Boom, nicht zuletzt, weil ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verschiedene Berufsgruppen wie Gewerbetreibende und Freiberufler gesetzlich zur elektronischen Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Vorteile von ELSTER gegenüber Steuererklärung auf Papier
Die elektronische Steuererklärung hat gegenüber der Abgabe auf Papier viele Vorteile. Mit dem kostenlosen Programm „ElsterFormular“ der Finanzverwaltung lassen sich Probeberechnungen der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung durchführen. Vorher werden die Daten auf Plausibilität geprüft, auf widersprüchliche Angaben wird hingewiesen. Allerdings gibt ElsterFormular keine Hinweise zum Steuern sparen, kann also eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die Unterstützung eines steuerlichen Beraters nicht ersetzen. Auch die kurze Wartezeit spricht für die elektronische Steuererklärung. Da die Finanzämter ELSTER-Anträge bevorzugt bearbeiten, kommt der Bescheid normalerweise schon innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung.

Programm ElsterFormular als Download oder auf CD-Rom
Die Finanzverwaltung stellt die Software „ElsterFormular“ kostenlos für die elektronische Steuererklärung bereit. Die elektronischen Steuerformulare sowie eine Funktion für den Versand der Steuererklärung sind enthalten. ElsterFormular lässt sich auf www.elster.de herunterladen oder bei den Finanzämtern als CD-Rom abholen. Elster-Komponenten sind aber auch in der Regel in marktüblicher Software zur Erstellung einer Steuererklärung enthalten. Wichtig ist, immer die aktuellste Version der Elster-Software zu nutzen, denn einerseits ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr und andererseits erfolgt eine ständige Überarbeitung des Programms für die Datenübermittlung.

Technische Voraussetzungen für ElsterFormular
Um ElsterFormular nutzen zu können, ist ein Computer mit mindestens 250 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, mindestens 512 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz nötig. Die unterstützten Betriebssysteme sind Windows 7, Windows Vista und Windows XP bzw. Mac OS X mit der Spezialsoftware MS Virtual PC. Ein schneller Internetzugang ist für die Übermittlung der Daten empfehlenswert. Außerdem sollte ein Drucker für den Ausdruck von Steuererklärung und Übertragungsprotokoll vorhanden sein.

ElsterFormular hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung
Die Masken, in die man bei der elektronischen Steuererklärung seine Daten am Bildschirm eingibt, entsprechen den herkömmlichen Papier-Steuerformularen. Diese Form wird aber beim Ausdruck der Erklärung nicht beibehalten, wodurch die Überprüfung der Eingaben erschwert wird. Die Software unterstützt beim Ausfüllen der Datenfelder mit Erklärungen und weist auf fehlende Eingaben hin. Sie gibt aber keine Tipps zum Steuern sparen.

ElsterFormular verschlüsselt und überträgt die Daten
ElsterFormular verschlüsselt die Daten und überträgt sie über eine gesicherte Internetverbindung. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Authentifizierung des Antragstellers. Der erste ist per Unterschrift und Post. Hierbei druckt der Anwender nach der elektronischen Übermittlung der Daten die „Komprimierte Steuererklärung“ aus und schickt den Ausdruck unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Die zweite Möglichkeit ist ein elektronisches Zertifikat, das die Abgabe der Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift ermöglicht. Das Zertifikat ist kostenlos unter www.elsteronline.de erhältlich. Es müssen nur die persönlichen Daten sowie die Steuernummer angegeben werden. Belege müssen übrigens nur beim Finanzamt eingereicht werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei Spendenbescheinigungen. Allerdings sind sämtliche Belege für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitzuhalten.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_72286.aspx

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