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Deutsche Unternehmen: Je höher die Vorstandsbezüge, desto niedriger die Transparenz

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Die Vorstände deutscher Unternehmen halten die Daten über ihre individuelle Vergütung eher zurück, wenn diese hoch ausfällt. Dies fanden Professor Dr. Erik Theissen und Dr. Christina Andres von der Universität Bonn in einer Studie heraus. In dieser Studie ging es vor allem darum herauszufinden, ob die seit 2007 geltende Pflicht zur Offenlegung individueller Vorstandsvergütungen Auswirkungen hat.

Transparenz und Aktionärsstruktur hängen zusammen
Gemäß der neuen gesetzlichen Regelung muss der Vorstand seine Vergütung offenlegen, allerdings kann die Offenlegung für fünf Jahre vom Vorstand ausgesetzt, wenn eine 75 prozentige Zustimmung erteilt wird. Die Gehälter werden insbesondere dann ungern individualisiert offen gelegt, wenn die Summe der Vorstandsbezüge eine hohe Einzelvergütung nahelegt. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Transparenz und der Aktionärsstruktur. Waren viele Kleinaktionäre am Unternehmen beteiligt, so wurden die Vorstandsgehälter vor dem Gesetz eher zurückgehalten. Dies war auch bei Unternehmen mit dominantem Großaktionär der Fall, da diese für gewöhnlich im Aufsichtsrat und deshalb über die Bezüge informiert sind. Dadurch wurde auch die Veröffentlichung der Bezüge für Außenstehende unnötig. Kleinaktionäre konnten den Vorstand aber nicht zur Veröffentlichung zwingen. Wenn Kleinaktionäre und mehrere Aktionäre mit Anteilen über fünf Prozent am Unternehmen beteiligt waren, war die Veröffentlichungswahrscheinlichkeit am höchsten.

Transparenz bei Unternehmen mit Kleinaktionären höher
Durch das neue Gesetz können Kleinaktionäre nun auf der Veröffentlichung der individuellen Bezüge bestehen, weshalb die Transparenz in Unternehmen mit breit gestreuter Aktionärsstruktur höher ist als während der alten Regelung. In Unternehmen mit einem dominanten Großaktionär hingegen werden die Bezüge weiterhin eher nicht veröffentlicht. Es wird vermutet, dass sich der Vorstand vor der Hauptversammlung mit dem Großaktionär abspricht und im Falle seiner Zustimmung wird über die Nichtveröffentlichung der individuellen Vorstandsgehälter abgestimmt. Dies ist bei Unternehmen mit vielen Kleinaktionären nicht möglich, sodass der Vorstand meist erst gar nicht versucht, das Aussetzen der Veröffentlichung zu beantragen. Damit werden die Kleinaktionäre gestärkt und die Transparenz erhöht.

Quelle: http://www1.uni-bonn.de/pressDB/jsp/pressemitteilungsdetails.jsp?detailjahr=2008&detail=254

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