EU übernimmt Änderungen an IAS 39 und IFRS 7
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Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (Umgliederung finanzieller Vermögenswerte – Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften gemäß Verordnung (EG) Nr. 824/2009 übernommen.