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ESUG: Einführung des Fiskusprivilegs wird kritisiert

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Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, wird vom Deutschen Bundestag beraten. Grundsätzlich ist die Stärkung des sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens zu begrüßen, allerdings kritisiert die Deutsche Kreditwirtschaft, dass der Gesetzgeber und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sich mit aller Macht um die Wiedereinführung des 1999 abgeschafften Fiskusprivileg bemühen.

Privilegierung von Steuerforderungen macht Sanierung schwierig oder unmöglich
Durch die Privilegierung von Steuerforderungen werden den insolventen Unternehmen die letzten noch verfügbaren Mittel genommen. Dadurch wird eine Sanierung erfahrungsgemäß oft gefährdet oder gar unmöglich.

Quelle: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/pressemitteilungen

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