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IDW bewertet Bilanzrechtmodernisierungsgesetz positiv

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Das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) für positiv befunden und daher unterstützt. Die handelsrechtlichen Abschlüsse werden durch dieses Gesetz aussagekräftiger und es hat keine Auswirkungen auf die Steuern. Durch den Abbau veralteter Wahlrechte und der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz und den Aufbau von mehr Transparenz wird sich der Ruf der deutschen Rechnungslegung verbessern.

Modernisiertes HGB kann mit IFRS konkurrieren
Das modernisierte HGB kann durchaus in Konkurrenz mit den IFRS treten, da die Komplexität geringer ist und es bewährte Prinzipien beibehält. Mittelständische Unternehmen stehen damit nicht mehr unter Druck, IFRS anwenden zu müssen. Damit hilft das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz auch beim Bürokratieabbau. Ein Beispiel für die Konkurrenzfähigkeit des modernisierten HGBs mit den IFRS ist die Abschaffung des Aktivierungswahlrechts für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Diese müssen in Zukunft aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden, eine bessere Lösung als die der IFRS.

Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Zukunft realitätsnäher
Ein weiterer positiv zu bewertender Punkt des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes ist die realitätsnähere Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss. Bei der Diskontierung wird künftig auf einen durchschnittlichen Marktzinssatz abgestellt, sodass eine Ergebnisvolatilität durch Zinsen vermieden wird. Bis zum 31.12.2023 dürfen die notwendigen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen angesammelt werden.

IDW sieht auch negative Punkte am Bilanzrechtmodernisierungsgesetz
Zwei Punkte des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes sieht das IDW negativ. Zum einen wird kein allgemeiner Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Gesetz verankert. Dadurch können über rechtliche Gestaltung bilanzielle Folgen bewirkt werden, die nicht an der wirtschaftlichen Substanz der Vorgänge festzumachen sind. Zum anderen müssen Unternehmen, die ihren Abschluss nach IFRS aufstellen, weiterhin drei Rechenwerke anfertigen, den IFRS-Konzernabschluss, den HGB-Jahresabschluss und die Steuerbilanz.

Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n383272/index.jsp

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