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Die Hälfte der beruflichen Internet-Nutzer surft auch privat

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49 Prozent der beruflichen Internet-Nutzer surft während der Arbeit auch privat im Netz. Da es in Deutschland kein spezielles Gesetz zur privaten Internet-Nutzung während der Arbeit gibt, sollten Unternehmen klare Regeln für die private-Internet-Nutzung im Job festlegen. Die Regeln sollten so gestaltet sein, dass das Internet zwar wohl dosiert und geordnet genutzt werden darf, aber die extensive Internet-Nutzung, die die Arbeitsleistung beeinträchtigt, verhindert wird. Da zwei Drittel der berufstätigen Nutzer das Internet auch in ihrer Freizeit beruflich nutzen, also für Kollegen, Kunden oder Chefs per Internet erreichbar sind, profitieren Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einer gewissen Flexibilität bei der Internetnutzung. Das berichtet der BITKOM.

Entscheidung über private Internet-Nutzung liegt beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber entscheidet über die private Nutzung des Internets während der Arbeit. Er muss das private Surfen nicht erlauben, wenn er es aber tut, hat er zwei Möglichkeiten: eine generelle Erlaubnis auszusprechen oder die Begrenzung auf bestimmte Zeiten oder Seiten. Wenn der Arbeitgeber keine konkrete Regelung trifft, gehen Gerichte eher von einer Duldung der privaten Internetnutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich in der Personalabteilung zu den Regelungen erkundigen. Die Regelungen sollten am besten im Arbeitsvertrag, einer Richtlinie oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden.

Arbeitgeber darf Surfverhalten nur stichprobenartig überprüfen
Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets erlaubt, darf er das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters prüfen. Auch wenn die private Internet-Nutzung verboten ist, darf der Arbeitgeber das Surfverhalten nur stichprobenartig kontrollieren. Dabei muss er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf den Mitarbeiter nicht über Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten systematisch kontrollieren. auch die Vorratsdatenspeicherung persönlicher Nutzungsdaten ist in Firmen nicht erlaubt. Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeit privat nutzt, stellt dies unter Umständen eine Verletzung der arbeitsvertraglichen dar. Dies kann zur Kündigung führen, allerdings muss der Arbeitgeber vorher eine Abmahnung aussprechen.

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