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IFRS für KMUs weist noch zu viele Mängel auf

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Wie der IDW in einer Presseinformation erklärt, ist das Vorhaben, ein IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln, wie es das International Accounting Standards Board (IASB) im Februar getan hat, durchaus lobenswert und sinnvoll. Das Konzept und die Gliederung sind auch ein richtiger Anfang, allerdings ist der Entwurf nicht konsequent in der Durchführung.

Entwurf des KMU-IFRS ist nur Auszug aus allgemeinen IFRS
Der IDW kritisiert, dass der Entwurf für die Rechnungslegung bestimmter Sachverhalte und für eine gewisse Anzahl von Bilanzierungswahlrechten lediglich auf die allgemeinen IFRS hinweist. Besonders wird bemängelt, dass der Entwurf der KMU-IFRS im Grunde mehr ein Auszug aus den allgemeinen IFRS ist. So sind manche Stellen im Entwurf unverständlich, wenn man nicht die allgemeine Fassung zur Hand hat. Deshalb ist es notwendig, die für das Verständnis essentiellen Erklärungen in den KMU-Standard einzubinden.

Vorschriften nicht ausreichend vereinfacht
Zwar wurde der Umfang der Angabepflichten stark reduziert, aber die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nur in einzelnen Bereichen erleichtert worden. Die Frage ist, ob der Mittelstand auf den KMU-Standard bei diesem Grad der Vereinfachung nutzen wird. Nach Meinung des IDW muss vor allem die Bilanzierung von Finanzinstrumenten stark vereinfacht werden. Auch bei den Regelungen zur Abschreibung von immateriellen Anlagevermögen und Geschäfts- oder Firmenwerten besteht noch immer Vereinfachungsbedarf. Ein weiteres Problem, das vom Entwurf nicht ausreichend gelöst wird, ist die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personengesellschaften und Genossenschaften. Ein Großteil dieser Unternehmen muss sein gesellschaftsrechtliches Eigenkapital noch immer als Fremdkapital ausweisen, wenn die Bilanz nach internationalen Vorschriften erstellt wird. In Anbetracht dieser Mangelaspekte hält der IDW den Entwurf nicht geeignet, die Bedürfnisse der KMUs zu befriedigen.

Modernisierung des HGB wäre hilfreicher als IFRS-KMU-Standard
Auch die Aufnahme eines Wahlrechts zur Anwendung dieses KMU-Standards könnte problematisch sein, da Marktzwänge Mittelständler dazu zwingen könnten, den KMU-Standard „freiwillig“ anzuwenden. Deshalb hofft der IDW, dass das HGB und eventuell sogar die EU-Richtlinien modernisiert werden. Wenn die Aussagekraft eines HGB-Jahresabschlusses gestärkt werden könnte, bräuchten die deutschen KMUs nicht auf den KMU-Standard zurückzugreifen, weil ein modernisiertes HGB viel versprechender für sie wäre. Der IDW gibt sogar Hinweise, an welchen Stellen das HGB modernisiert werden könnte. So könnten nicht mehr sachgerechte Wahlrechte gestrichen werden, während die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in einigen Punkten weiterentwickelt werden ohne negative steuerliche Konsequenzen für die Unternehmen. Als Beispiel werden hier die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen genannt, die genauer gefasst werden sollten. Die Modernisierung des HGB sollte sich an den Bilanzrichtlinien der EU richten. Die würde einerseits die Rechnungslegung für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen optimieren und andererseits zur Harmonisierung des europäischen Bilanzrechts beitragen.

Fazit
Nach Meinung des IDW würde die Einführung des KMU-IFRS die Bilanzierung für die KMUs nicht wirklich vereinfachen. Die Idee, einen Standard nur für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln, wird durchaus begrüßt, aber die Umsetzung des Konzepts und der Gliederung ist nicht so ganz geglückt. So wird vom IDW bemängelt, dass der KMU-Standard nur ein Auszug des allgemeinen IFRS sei, für dessen Verständnis an manchen Stellen der allgemeine IFRS zu Rate gezogen werden müsste. Außerdem wurde zwar der Umfang der Angabepflichten reduziert, aber die Vereinfachung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sei zu kurz gekommen. Auch die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personengesellschaften und Genossenschaften ist vom Entwurf nicht gelöst worden. Der IDW hat nicht nur erklärt, was mangelhaft ist, sondern auch neue Lösungsvorschläge eingebracht. So soll das HGB und eventuell sogar die EU-Richtlinien modernisiert werden. Dies wäre eine vorteilhaftere Lösung für die KMUs als ein eigener KMU-IFRS-Standard.

Quelle: http://www.idw.de/idw/download/Download__01__07.pdf?id=417046

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