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Neue gesetzliche Bestimmungen für kommerzielle Homepages ab dem 01.03.2007

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Ab dem 1. März 2007 gilt das neue Telemediengesetz, dass der Deutsche Bundestag am 17. Januar 2007 beschlossen hat. Betroffen von den Änderungen sind die Betreiber gewerblicher Homepages, sowie zahlreiche Freiberuflern wie Ärzte, Rechtsanwälten oder Steuerberater.

Ein gesetzeskonformes Impressum allein reicht nicht mehr. Das Gesetz schreibt Betreibern von Homepages vor, die Nutzer genauestens über die Erhebung persönlicher Daten und deren Verarbeitung im Rahmen des Datenschutzes zu informieren. Jeder Websitebetreiber ist verpflichtet, den Besucher seiner Website eine Datenschutzerklärung zu präsentieren, möglichst noch bevor diese die Website überhaupt betreten. Dies ist jedoch technisch nicht möglich ist. Daher ist die Datenschutzerklärung genau wie das Impressum von jeder Seite des Webangebots aus zugänglich zu machen. Die Nutzer müssen darüber informiert werden, wie, in welchem Unfang und warum Daten erhoben werden.

Wer nicht ordnungsgemäß über den Datenschutz unterrichtet, setzt sich dem Risiko aus - wie bei anderen Wettbewerbsverstössen - durch kostenpflichtige Abmahnungen zur Kasse gebeten zu werden. Bei Missachtung des Gesetzes drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Rechtsexperten rechnen mit einer Welle von Abmahnungen. Daher sollten Unternehmen bereits jetzt ihre Website um eine von jeder Webseite erreichbare Datenschutzerklärung erweitern.

Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/elgvg-elektronischer-gesch_C3_A4ftsverkehr-vereinheitlichungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

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