News > Marktmonitor > Marketing & Kommunikation

Online-Marketing mit Rabattgutscheine von Online-Portalen vor allem bei Jüngeren beliebt

Anzeige
Rabattgutscheine von Online-Portalen wie Groupon, Dailydeal oder Deal.de haben schon neun Millionen Deutsche genutzt, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des BITKOM unter 1063 Internetnutzern gezeigt hat. Vor allem bei Jüngeren sind die Gutscheinportale beliebt: 30 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen sie. Gutscheinportale bringen lokale Händler und Dienstleister über das Internet mit potenziellen Kunden in Kontakt. Zwei Umstände ermöglichen die hohen Preisabschläge: Die Bekanntheit der Ladeninhaber oder Dienstleister wird gesteigert oder sie wollen Restbestände von Waren oder freie Plätze losschlagen.

Rabattportale: Gutscheine für reduzierte Produkte oder Dienstleistungen
Auf Rabattportalen werden zeitlich befristete Gutscheine für preisreduzierte Dienstleistungen oder Produkte angeboten („Deal“). Das Angebot umfasst Waren aller Art, aber auch persönliche Dienstleistungen wie Wellness, Kosmetik, Reisen, Reparaturservices und Gastronomie-Leistungen. Der Gutschein wird online gekauft und dann vor Ort eingelöst.

Kein blindes Vertrauen in Rabatte

Verbraucher sollten die angegebenen Rabatte überprüfen, denn unter Umständen ist das Angebot nicht so billig, wie auf dem Rabattportal angegeben. Hier sollte auf der Internetseite des Anbieters das Verhältnis zwischen Rabattpreis und Originalpreis kontrolliert werden. Auch ein Preisvergleich mit anderen Anbietern im Internet ist ratsam.

Überprüfung der Verfügbarkeit beim Anbieter
Bei den Deals steht auch die Zahl der bereits verkauften Gutscheine. Wurden schon sehr viele Gutscheine verkauft, sollte man beim Anbieter anrufen und die Verfügbarkeit der Ware oder Dienstleistung prüfen. Oft wurden mehr Rabattcoupons ausgegeben als die Anbieter bewältigen konnten. Gerade kleine Dienstleister und Händler können oft nur schwer eine große Zahl an Kunden in kurzer Zeit bedienen.

Deals nur bei eindeutigen Terminen machen
Bei viele Angeboten gibt es eine Befristung oder eine eingeschränkte Gültigkeit. Beim Online-Shopping ist es meist eine Frist von einem Monat, in der die Ware bestellt werden muss. Generell sollten Deals nur bei einem eindeutigem Termin gemacht werden, insbesondere bei Gutscheinen für den Besuch einen bestimmten Konzerts, Sportereignisses oder anderen Freizeit-Events.

Bedingungen eines Deals genau lesen
Bei manchen Angeboten gibt es besondere Bedingungen oder Einschränkungen. Sie lassen sich z. B. nur in bestimmten Filialen, nur mit zusätzlichen Käufen oder einem Mindestbestellwert einlösen. Sie können auch nur für Neukunden gültig sein. Deshalb sollte Lektüre der Konditionen eines Deals Pflichtprogramm sein.

Widerrufsrecht beträgt zwei Wochen, aber es gibt Ausnahmen
Wie bei allen Online-Geschäften gilt für die Kunden der Rabattportale ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Der Vertrag muss schriftlich via Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden, allerdings gibt es Ausnahmen. Ein Umtausch oder die Rückgabe eines Gutscheins für Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Lebensmitteln oder bei Freizeitangeboten innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist nicht möglich.

Anbieter: Begrenzung der Anzahl der Gutscheine
Bei Rabattaktionen gibt es die meisten Probleme, wenn Anbieter den Ansturm der Kunden nicht bewältigen können. Wenn die Ware nicht geliefert werden kann oder die Einlösung der Gutscheine organisatorisch nicht zu machen ist, entstehen hohe Kosten, was gerade für kleinere Betriebe eine schwere Belastung sein kann. Daher sollten Anbieter Rabattaktionen sorgfältig kalkulieren und die Anzahl der Gutscheine begrenzen.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/74532_74205.aspx

© 1998 - 2024 mediavalley