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Gesetzentwurf zur stärkeren Beteiligung der Mitarbeiter an Firmengewinnen

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur stärkeren Förderung der Mitarbeiterbeteiligung beschlossen, der am 01.04.2009 in Kraft treten soll. Der Grund für diesen Gesetzentwurf ist die Tatsache, dass in den letzten Jahren die Gewinne und Kapitaleinkommen stärker gestiegen sind als die Arbeitseinkommen.

Verschiedene Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt um zwei Prozent auf 20 Prozent, die Einkommensgrenze für Ledige wird auf 20.000 Euro und für Verheiratete auf 40.000 Euro erhöht. Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gestärkt in dem der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen auf 360 Euro gesteigert wird. Vor allem die Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen bekommen durch Beteiligungen, die über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds gefördert werden, die Möglichkeit, Beteiligungskapital anzulegen. Diese Fonds werden von privaten Fondsgesellschaften geführt, 75 Prozent Rückfluss in die beteiligten Unternehmen müssen garantiert werden.

Grundsätze der Förderung: Freiwilligkeit, Gleichheit und Bestandsschutz
Die Förderung basiert auf folgenden Grundsätzen: Freiwilligkeit, Gleichheit und Bestandsschutz. Weder Unternehmen noch Beschäftigte dürfen zur Teilnahme an der Mitarbeiterbeteiligung gezwungen werden. Allen Mitarbeitern eines Unternehmens muss das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung offen stehen. Bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bleiben bestehen und werden bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert.

Zahl der Mitarbeiter mit Beteiligung soll um eine Million steigen
Durch die gesetzliche Neuregelung soll die Zahl der Mitarbeiter mit direkter oder indirekter Beteiligung am Unternehmen auf drei Millionen steigen, bisher sind es gut zwei Millionen. Bei 1,42 Millionen Arbeitnehmern besteht die Beteiligung in Belegschaftsaktien, die häufigste Beteiligungsform bei GmbHs und Personengesellschaften ist die stille Beteiligung. Durch die neue Förderung kommt es vermutlich zu Steuermindereinnahmen von 229 Millionen Euro pro Jahr.

Unternehmen profitieren von Mitarbeiterbeteiligung
Auch die Unternehmen profitieren von der Mitarbeiterbeteiligung, denn die Motivation und die Identifikation mit den Unternehmenszielen der beteiligten Arbeitnehmer steigt. Außerdem können Unternehmen so junge Beschäftigte an sich binden, was gerade aufgrund des demografischen Wandels wichtig ist. Die Eigenkapitaldecke erhöht sich, was die Liquidität erhöht und somit auch den Handlungsspielraum.

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2008/04/2008-04-21-mitarbeiterbeteiligung.html

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