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E-Mail-Marketing - Rechtsunsicherheit wegen Bestätigungsmails für Newsletter

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E-Mail-Bestätigungen über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern gelten gemäß einen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München bereits als einwilligungsbedürftige Werbung. Das Urteil sorgt für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen. Der BVDW fürchtet, dass eine Bestätigung dieser Rechtsansicht zum Aus für das in der Praxis etablierte Double-Opt-In-Verfahren beim Newsletterversand führen wird. Daher befürwortet der BVDW eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, um die Rechtssicherheit in Sachen Kommunikation über E-Mails und Newsletter für Unternehmen sicherzustellen.

Newsletter-Marketing - Ohne Bestätigungsmails keine beweissicher dokumentierte Einwilligung
Nach Meinung des BVDW dürfen Bestätigungs-E-Mails zur beweissicheren Dokumentation, dass die Einwilligung zum Empfang von Newslettern erteilt wurde, nicht als Werbung und somit als unzumutbare Belästigung gewertet werden, wenn die Gestaltung werbefrei und neutral ist. Das aktuelle Urteil des OLG München sorgt für Unsicherheit bei allen deutschen Unternehmen, die E-Mail-Marketing betreiben. Mit der Argumentation des Gerichts wird den Werbenden bzw. allen Versendern von Newslettern die einzige Möglichkeit zum Einholen einer beweissicher dokumentierten Einwilligung genommen. Das Gerichtsurteil spiegelt nicht die aktuellen Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation wider.

E-Mail-Marketing: Double-Opt-In-Verfahren laut BGH geeignet
Der BGH hat für das E-Mail-Marketing bereits mehrfach festgestellt, dass sich das Double-Opt-In-Verfahren grundsätzlich zur beweissicheren Erlangung der notwendigen Einwilligung eignet. Die beweissicher dokumentierte Einwilligung ist ohne dieses Verfahren nicht in zumutbarer Weise einzuholen. Es gibt auch keine andere realistische Möglichkeit zur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gesetzeskonformen und sicheren werblichen Kommunikation. Wird die Rechtsansicht des OLG München bestätigt, könnte dies das Ende für das Double-Opt-In-Verfahren bedeuten. Der BHG muss daher für die nötigen Konturen des von ihm grundsätzlich befürworteten Verfahrens sorgen und somit die Rechtssicherheit für die digitale Wirtschaft wiederherstellen.

Quelle: http://www.bvdw.org/presse/news/article/bvdw-bestaetigungsmails-fuer-newsletter-duerfen-nicht-als-werbung-gewertet-werden.html

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