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IFRS-Abschlüsse für Ausschüttungszwecke geeignet – aber Sicherungsmaßnahmen nötig

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KPMG Deutschland hat eine Studie für die EU-Kommission durchgeführt, nach der sich IFRS-Abschlüsse auch für Ausschüttungszwecke eignen, allerdings kann es dann zu einer so hohen Ausschüttung kommen, dass ein Unternehmen in seiner Existenz gefährdet ist, was vor allem auf die Anwendung von Fair Values zurückzuführen ist. Um die IFRS-Abschlüsse auch zur Ausschüttungsbestimmung nutzen können sind daher Sicherungsmaßnahmen notwendig. KPMG hat zu diesem Zweck bereits mehrere Möglichkeiten zur Anpassung des aktuellen Kapitalerhaltungssystems in der EU ausgearbeitet. Die Anpassung könnte in Form einer Reform, die einen Solvenztest für Unternehmen festlegt und sich auf die Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung beruft, oder sogar in Form einer Abschaffung des gesetzlichen Mindestkapitals erfolgen. Die Entscheidung liegt bei der EU-Kommission.

Internationalisierung der Rechnungslegung wieder ein Stück näher gerückt
Durch die Studie ist wieder ein Schritt mehr zur Internationalisierung der Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen getan. Nach Meinung von KPMG wird eine neutrale Diskussion bezüglich der realitätsnahen Abbildung von wirtschaftlichen Transaktionen in der Rechnungslegung umso leichter sein, je mehr man sich von der Verwendung des nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschlusses zur Ausschüttung und Steuerbemessung löst.

Studie analysiert Kapitalerhaltungssysteme
Für die Studie wurden die aktuellen Kapitalerhaltungssysteme von fünf EU-Staaten und vier Nicht-EU-Staaten analysiert, Modelle aus der Fachliteratur, die Alternativen zum Kapitalerhaltungssystemmodell gemäß der EU-Richtlinien darstellen, untersucht und Unternehmensbefragungen durchgeführt. Daraus ergab sich, dass für die Beurteilung, ob Kapitalerhaltungssysteme aus EU-Ländern denen in Nicht-EU-Ländern vorzuziehen sind, dass die Kosten keine große Rolle spielen. Bei Nicht-EU-Ländern finden in der Regel zusätzliche Solvenztests Anwendung und eher selten ist ein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Verglichen mit der finanziellen Gesamtsituation sind die Befolgungskosten bei beiden Arten nur gering. Die Alternativmodelle aus der Fachliteratur behalten viele belastende Punkte der Regulierung bei. Außerdem fehlen ihnen die nötigen Details, um ein abschließendes Urteil bezüglich des Kostenaspekts zu fällen. 17 von 27 EU-Staaten lassen die Verwendung von IFRS-Abschlüssen zur Bestimmung der Ausschüttung zu, acht davon wollen, dass die IFRS-Jahresüberschüsse zur Ausschüttungsbestimmung angepasst werden.

Fazit
Einer Studie von KPMG Deutschland zufolge ist die Verwendung von IFRS-Jahresabschlüssen auch für Ausschüttungszwecke geeignet. Allerdings sind Sicherungsmaßnahmen nötig, damit die Ausschüttung nicht so hoch ausfallen, so dass der Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet wird. Das Kapitalerhaltungssystem der EU muss überarbeitet werden, in wie weit dies geschehen soll, muss die EU-Kommission bestimmen, KPMG hat mehrere Vorschläge ausgearbeitet.


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