News > Marktmonitor > Marketing & Kommunikation

BVK: MoRaKG zu einseitig

Anzeige

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) sieht den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) durchaus positiv. Insbesondere im Bereich Wagniskapital berücksichtigt das Gesetz einige Denkanstöße des BVK. Allerdings gibt es, trotz einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag, kein einziges Regelwerk für nicht börsenorientiertes Eigenkapital. Große Bereiche des privaten Eigenkapitals bleiben unberücksichtigt, obwohl es keinen offensichtlichen Grund gibt, weshalb für einen Teil der Private Equity-Fonds bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen und für andere nicht. Immerhin versorgen alle Private Equity-Fonds die deutsche Wirtschaft mit Eigenkapital und sie alle gewinnen durch wettbewerbsfähige und gesunde Zielunternehmen. Der Bundesregierung ist dies bewusst, deshalb sollten alle Private Equity-Fonds bessere Rahmenbedingungen bekommen.

Alle Private Equity-Fonds müssen steuertransparent sein
Nach dem momentanen Gesetzesentwurf sind nur Private Equity-Fonds bei Frühphasenfinanzierungen steuertransparent, aber um Eigenkapitalinvestoren aus dem Ausland für Deutschland zu gewinnen, ist die Steuertransparenz aller Private Equity-Fonds unabdinglich. Außerdem müssen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Deutschland AG mithilfe internationaler Kapitalströme umstrukturieren zu können. Es wird keine bedeutenden Steuerausfälle geben, solange den Investitionen der Fonds auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Beschränkungen auferlegt werden.

Verlustübertragung nur für junge Zielgesellschaften erlauben
Gemäß den Regelungen des Gesetzesentwurfes dürfen die Zielgesellschaften der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften Verluste übertragen und nutzen, was erfreulich ist. Nach Meinung des BVK sollten diese Regelungen aber auch bei einem uniformen Private Equity-Gesetz nur für junge Zielgesellschaften gelten. Dadurch werden hier weitere Steuerausfälle vermieden.

Aufsichtsregelungen verwirrend und unnötig aufwändig
Die Regelungen des Entwurfs zur Aufsicht sind sehr verwirrend und sorgen für unnötigen Verwaltungsaufwand, denn Wagniskapitalgesellschaften fallen unter die Kontrolle der BaFin, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften unter die der Wirtschaftsministerien der Länder, während die Fonds für privates Eigenkapital, die keiner der beiden Kategorie angehören, aber den größten Anteil ausmachen, unter niemandes Kontrolle fallen. Deshalb fordert der BVK eine adäquate Aufsicht für alle Private Equity-Bereiche. Diese Aufgabe sollten am besten die Wirtschaftsministerien der Länder übernehmen, da sie Erfahrung und das nötige Wissen um Private Equity haben.

Private Equity-Fonds von Umsatzsteuer befreien
Der BVK fordert auch die Befreiung der Management Fees von der Umsatzsteuer. Diese ist einmalig in Europa und bringt den deutschen Fonds nur Wettbewerbsnachteile. Durch das MoRaKG könnte man die Umsatzsteuerfreiheit gesetzlich festschreiben, indem die Private Equity-Fonds als Sondervermögen gemäß der europäischen Umsatzsteuerrichtlinie definiert werden.

Quelle: http://www.bvk-ev.de/privateequity.php/cat/98/aid/285/title/BVK_nimmt_Stellung_zum_Referentenentwurf_des_Gesetzes_zur_Modernisierung_der_Rahmenbedingungen_fuer_Kapitalbeteiligungen_(MoRaKG)

© 1998 - 2024 mediavalley