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Private Equity-Gesellschaften bereits stark reguliert

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Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat Stellung zur Aussage des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer genommen, nach der Private Equity stärker reguliert werden sollte. Dazu sagt der BVK, dass Deutschlands Private Equity-Gesellschaften nichts gegen eine rationale, europäisch einheitliche Regulierung einzuwenden haben. Immerhin ist für die Gesellschaften Transparenz gegenüber ihren Investoren Pflicht, und die Regulierung vieler Gesellschaften liegt in den Händen der Landeswirtschaftsministerien. Außerdem gibt es BVK-Mitglieder seit Mitte der 90er Jahre einen Verhaltenskodex, ebenso wie der europäische Private Equity-Verband (EVCA) und andere nationale Verbände. Es wird bereits auf europäischer Ebene über eine Weiterentwicklung der Verhaltenskodizes diskutiert.

DGB schadet mit Forderung Finanzplatz Deutschland
Nach Meinung des BVK fehlt es dem Deutschen Gewerkschaftenbund (DBG) am Fachwissen zum Thema Private Equity, denn die Forderung lässt darauf schließen, dass der Unterschied zwischen Private Equity und Hedgefonds dem DGB unbekannt ist. Diesem Umstand wird der BVK aber gerne abhelfen. Tatsache ist, dass derartige Äußerungen dem Finanzplatz Deutschland schaden, seine Isolierung weiter vorantreiben und damit die Arbeitsmarktsituation noch verschärft, was ja kaum im Interesse des DGB liegen dürfte.

Forderung nach Anlagegrenzen für Versicherungen und Pensionsfonds ohne Praxisbezug
Der DGB fordert z.B. Anlagegrenzen für Versicherungen und Pensionsfonds. Dieser Forderung fehlt jeglicher Praxisbezug, denn es gibt bereits Anlagegrenzen von zehn Prozent für alternative Investments für Versicherungen. Allerdings investieren Versicherungen nur wenig mehr als ein Prozent in Private Equity. Auch die Unterstellung, dass jedes vierte Unternehmen, dessen Übernahme durch Private Equity-Gesellschaften finanziert wird, insolvent geht, stimmt so nicht. Hier wurden die Ausfälle von jungen Unternehmen und Unternehmensgründungen mitbetrachtet, also die Fälle mit dem größten Risiko. Wird der Buy-Out-Bereich betrachtet, kommt es nur im einstelligen Bereich zu Insolvenzen.

Quelle: http://www.bvk-ev.de/privateequity.php/cat/107/aid/270/title/BVK-Stellungnahme_zum_DGB:_Regulierung_von_Private_Equity

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