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SEPA: Bundesministerium der Finanzen gibt Hintergrundinformationen

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SEPA steht für Single Euro Payments Area, also Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der Zahlungsverkehr soll europaweit harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsprodukten abgewickelt werden. Damit werden sowohl innerdeutsche Zahlungen als auch grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU in Zukunft nach denselben „Spielregeln“ abgewickelt. Mit dem SEPA-Verfahren lassen sich Überweisungen ins Ausland oder Lastschrifteinzüge aus dem Ausland nutzen, dasselbe Verfahren wird aber auch für alle Zahlungen in Deutschland genutzt.

SEPA-Zahlungsverfahren schon angeboten, aber nur grenzüberschreitend genutzt
Die SEPA-Überweisung und das SEPA-Lastschriftverfahren werden bereits angeboten, in der Praxis aber bisher nur bei grenzüberschreitenden Zahlungen genutzt. Für Zahlungen in Deutschland wird bisher überwiegend das deutsche Lastschriftverfahren und bei Überweisungen die Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer genutzt. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine EU-Verordnung gemacht, mit der zum einen das kostenintensive Nebeneinander von nationalen und SEPA-Zahlungsverkehrsprodukten beendet und zum anderen die Zahlungen in der EU zu beschleunigt werden soll. Das Ziel ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, zunächst auf Eurozahlungen beschränkt. Zugleich sollen die SEPA-Produkte noch an die Bedürfnisse von Kreditwirtschaft und Kunden angepasst werden.

Gründe für die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs durch SEPA
Die Frage, warum eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs überhaupt notwendig ist, lässt sich aus verschiedenen Blickwinkeln beantworten. Zunächst erscheint SEPA als der nächste logische Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration, denn das Geld ist durch die Einführung des Euros vor rund zehn Jahren in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr an Ländergrenzen gebunden. Die Konsequenz daraus ist, dass dieser gemeinsame Weg auch beim Zahlungsverkehr weitergeht und entsprechend die Zahlungssysteme EU-weit angepasst werden. Gerade weil die Bedeutung der bargeldlosen Zahlung stetig wächst und ein Großteil der innereuropäischen Zahlungen mittlerweile bargeldlos erfolgt. Die Aufrechterhaltung von verschiedenen Zahlungssystemen in 27 Mitgliedsstaaten verlangsamt den Zahlungsverkehr und das weitere Zusammenwachsen des gemeinsamen Markts und ist unökonomisch. Sobald eine Zahlung die Grenze überschritten, kann sie nämlich nur noch per SEPA-Verfahren abgewickelt werden. Damit müssen die Banken verschiedene Systeme betreiben und die Kontoinhaber müssen ihre nationalen Kontodaten und die SEPA-Daten für Auslandsüberweisungen vorhalten. Da ist es viel einfacher, sich nur einen Datensatz für die Kontoverbindung zu merken.

Neuerungen mit SEPA
Die bisherigen SEPA-Rahmenbedingungen sollen mit der EU-Verordnung geändert werden. Das Ziel ist die Abschaltung der jeweils nationalen Zahlungsprodukte ab einem bestimmten Zeitpunkt, sodass nur noch bargeldlose Zahlungen mit dem SEPA-Verfahren möglich sind. Als konkrete Enddaten wurden für die Überweisung ein Zeitpunkt 12 Monate und für das Lastschriftverfahren ein Zeitpunkt 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Auch zu den Interbankentgelten gibt es Regelungsvorschläge. Demnach soll die Erhebung multilateraler Interbankentgelte beim Lastschriftverfahren grundsätzlich unzulässig sein, die Zahlungsdienstenutzer dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Für die Bundesregierung steht an erster Stelle, dass die Interessen der Bankkunden gewahrt werden, indem sie durch die Einführung der neuen Standards nicht schlechter gestellt werden. Zugleich soll aber auch der Harmonisierungsprozess im EU-Zahlungsraum nicht beeinträchtigt werden. Deshalb hat die Bundesregierung einige Punkte aufgelistet, bei denen ein Kompromiss erforderlich ist. So sollen die Übergangsfristen zur Umstellung verlängert werden, die nationalen Bankverbindungsdaten sollen weiter genutzt werden, nachdem sie durch technische Konvertierungsprogramme in SEPA-Formate umgewandelt wurden für eine Übergangszeit, es sollen keine Kostensteigerungen für die Kontoinhaber auftreten, für das deutsche Elektronische Lastschriftverfahren sollen Übergangs- oder Sonderregelungen eingeführt werden und der Kontoinhaber soll weiterhin ein Widerspruchsrecht gegen Lastschriften haben.

Auswirkungen von SEPA für Kunden
In Zukunft sollen nur noch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl genutzt werden. IBAN und BIC müssen Länderkennungen enthalten, damit es nicht zu Verwechslungen kommt, deshalb sind die länger als die bisherigen Bankdaten. Allerdings wird es keine ganz neue Zahl geben, vielmehr setzt sich die IBAN aus der Länderkennung DE, der jetzigen Kontonummer und Bankleitzahl und einer zweistelligen Prüfziffer zusammen. Beim Lastschriftverfahren wird es auch Änderungen geben, aber wegen der laufenden Verhandlungen stehen die Einzelheiten noch nicht fest.

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Geld__und__Kredit/20110609-Sepa.html?__nnn=true

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