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Neues Zuwanderungsrecht erleichtert qualifizierten IT Fachkräften die Zuwanderung

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Die Hochqualifizierten-Richtlinie wurde bereits im Mai 2012 vom Bundesrat abgesegnet, womit einem modernen Zuwanderungsrecht für Deutschland nichts mehr im Weg steht. Die Neuregelungen umfassen niedrigere Verdienstgrenzen, kürzere Entscheidungsfristen der Zuwanderbehörden und bessere Perspektiven für den dauerhaften Aufenthalt qualifizierter Zuwanderer. Diese neue Rechtslage kommt vor allem den Bedürfnissen des Mittelstands entgegen, z. B. mit der neuen Einkommensgrenze von 34.800 Euro, durch die auch kleinere Unternehmen IT-Spezialisten aus Ländern aus der EU mit der Aussicht auf eine langfristige Beschäftigung zu rekrutieren. Für eine erfolgreiche Zuwanderungspolitik sind transparente Regelungen und kurze Verwaltungswege nötig, gerade für den Mittelstand. Die ITK-Branche ist in Zukunft von der Vorrangprüfung ausgenommen, die maximale Prüfungszeit für andere Hochqualifizierte beträgt zwei Wochen. Dass schlanke Verfahren gerade dem Mittelstand zugutekommen, hat die Greencard gezeigt, fast 60 Prozent aller Arbeitserlaubnisse gingen an Mittelstandsunternehmen.

Blue-Card-Richtlinie bekam wichtige Impulse von Sachsen
Bei der wirtschaftsorientierten Ausgestaltung der von der EU verabschiedeten Blue-Card-Richtlinie hat der Freistaat Sachsen viele wichtige Impulse gegeben, denn dass in Zukunft internationale IT-Spezialisten auch für die Arbeitssuche nach Deutschland kommen können, ist für die sächsischen ITK-Unternehmen wichtig. In Sachen haben in erster Linie Unternehmen der Halbleiterindustrie, die global nach Spezialisten suchen, ihren Firmensitz.

IT-Spezialisten und Unternehmen müssen über neue Regelungen informiert werden
Die neuen Regelungen müssen durch Bundesregierung und Verbände bei den IT-Spezialisten aus wichtigen Herkunftsländern bekannt gemacht werden. Zugleich müssen Unternehmen praxisnah über die neuen Regelungen informiert werden. Für den Sommer 2012 wurde die Freischaltung eines neuen Zuwanderungsportals angekündigt, der BITKOM wollte die Unternehmen parallel über den Umgang mit dem neuen Recht informieren.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_72205.aspx

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