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Mobile Geräte: Unternehmen habt oft keine Sicherheitskonzepte

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Für mobile Geräte wie Smartphones und Laptops fehlen in vielen Unternehmen die angepassten Sicherheitsvorkehrungen, wie die Studie „Vertrauen und Sicherheit im Netz“ vom BITKOM zeigt. 42 Prozent der befragten Unternehmen haben keine Sicherheitsregeln für Mobilgeräte. Dies kann gefährlich sein, denn oft befinden sich wichtige Unternehmensdaten, für die auch eine datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, wie Adressen von Kunden, auf den Smartphones oder Tablet-Computern. Entsprechend wichtig sind Sicherheitsvorkehrungen für mobile Geräte. Bei unzureichendem oder gar keinem Schutz macht man sich eventuell sogar strafbar. Während die meisten Unternehmen hohe Sicherheitsvorkehrungen für die Daten auf Servern haben, gilt dies für mobile, insbesondere für Smartphones und Tablet-Computer, nur selten. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen werden die Sicherheitsfragen bei mobilen Geräten außen vor gelassen. Während 47 Prozent der Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten keine Sicherheitsregeln für Mobilgeräte haben, sind es nur 12 Prozent bei Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten.

Klare Sicherheitsregeln für die Nutzung von Mobilgeräten
Ein Sicherheitskonzepte sollte klare Regeln für die Nutzung von mobilen Geräten beinhalten. Mit einer Gerätesperre, wie per PIN, können Diebe nicht ohne weiteres auf die Daten in Smartphones zugreifen. Die Verschlüsselung der gespeicherten Daten trägt ebenfalls zur Sicherheit bei. Drahtlose Schnittstellen (WLAN, Bluetooth) sollten nur, wenn sie auch benötigt werden, eingeschaltet werden. Für den Austausch von Daten mit dem Unternehmensnetzwerk sollten verschlüsselte Verbindungen wie VPN genutzt werden. Ratsam ist auch ein zentrales Management der mobilen Geräte, über das gestohlene oder verloren gegangene Geräte aus der Ferne gesperrt und wichtige Daten gelöscht werden können. Die Sicherheitsregeln für die Nutzung mobiler Geräte sollten auch die private Nutzung abdecken, z. B. ob die Mitarbeiter Apps installieren dürfen.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/74532_72996.aspx

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