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8,6 Millionen elektronische Einkommensteuererklärungen in 2010

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Die Nutzerzahl der Elektronischen Einkommensteuererklärung (ELSTER) ist in 2010 um vier Prozent auf 8,6 Millionen gestiegen. Damit werden gut ein Viertel aller Steuererklärungen von Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern elektronisch erstellt und übermittelt. Durch eine vereinfachtere Bedienung der amtlichen Steuer-Software ließe sich die Nutzung sogar nicht erhöhen.

Elektronische Steuererklärung bietet viele Vorteile
Die elektronische Steuererklärung hat gegenüber der Abgabe auf Papier viele Vorteile. So lässt sich mit dem kostenlosen Programm „ElsterFormular“ eine Probeberechnung der Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung durchführen. Die Daten werden auf ihre Plausibilität überprüft und der Nutzer wird auf widersprüchliche Eingaben hingewiesen. Allerdings erkennt der Nutzer nicht immer auf Anhieb, warum seine Eingabe abgelehnt wird. Und wer sich in steuerrechtlichen Terminologien, wie z. B. Werbungskosten nicht auskennt, wird nicht sofort bei allen Feldern wissen, was er eintragen soll. Nach Meinung des BITKOM muss das Programm hier mehr Informationen liefern. Deshalb ist ElsterFormular kein Ersatz für professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Beratung eines Steuerberaters.

Steuerbescheid 2 Wochen nach Einreichung der ELSTER-Anträge
Die kurze Wartezeit spricht ebenfalls für die Nutzung der elektronischen Steuererklärung. Da die Finanzämter ELSTER-Anträge bevorzugt bearbeiten, kommt der Steuerbescheid bereits zwei bis drei Wochen nach Einreichung. Zusätzlich verschickt das Finanzamt auf Wunsch einen elektronischen Steuerbescheid, dem zu entnehmen ist, wo das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist.

BITKOM gibt Informationen zu ElsterFormular
Die Software ElsterFormular wird kostenlos von der Finanzverwaltung per Internet zur Verfügung gestellt. Das Programm kann auf der Website www.elster.de heruntergeladen oder beim Finanzamt auf DC-Rom abgeholt werden. ElsterFormular beinhaltet die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. Die marktübliche Software zur Erstellung von Steuererklärungen enthält in der Regel ebenfalls Elster-Komponenten. Wichtig ist, dass man immer die aktuellste Version der Elster-Software nutzt, denn erstens ändert sich das Steuerrecht jedes Jahr und zweitens wird das Programm zur Datenübermittlung ständig verbessert. Meist kann eine ältere Version daher nicht mehr genutzt werden.

Technische Voraussetzungen für ElsterFormular
Um ElsterFormular nutzen zu können, braucht man einen Computer mit mindestens 250 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, mindestens 512 MB Arbeitsspeicher und einen Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz. Die Betriebssysteme Windows 7, Windows Vista und Windows XP sowie Mac OS X in Kombination mit der Spezial-Software MS Virtual PC werden unterstützt. Ein schneller Internetzugang für die Übermittlung der Daten ist empfehlenswert, ein Drucker zum Ausdrucken der Steuererklärung und des Übertragungsprotokolls ist erforderlich.

Ausfüllen und Übermittlung der Steuererklärung mit ElsterFormular
Die Masken bei der elektronischen Steuererklärung, in die man seine steuerlichen Daten eingibt, entsprechen den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier. ElsterFormular erläutert die Datenfelder beim Ausfüllen und weist darauf hin, wenn Eingaben fehlen. Aber Tipps zum Steuern sparen gibt sie nicht. Für die Übermittlung werden die Daten von ElsterFormular verschlüsselt und über eine gesicherte Internetverbindung übertragen. Der Antragsteller kann über zwei Wege authentifiziert werden. Die erste ist per Unterschrift und Post. Die Daten werden erst elektronisch übermittelt, danach druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus und sendet sie unterschrieben an das Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat. Die Steuererklärung kann damit papierlos und ohne Unterschrift übermittelt werden. Für das persönliche Zertifikat muss der Steuerpflichtige sich unter www.elsteronline.de mit seinen persönlichen Daten und seiner Steuernummer registrieren. Belege sind nur dann beim Finanzamt einzureichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wie bei Spendenbescheinigungen oder Mitteilungen der Bank über gezahlte Kapitalertragssteuer. Allerdings müssen die Belege für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden.

Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_67920.aspx

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