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Anwender von Google Analytics müssen Datenschutzhinweis auf Website platzieren

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Das Webanalyse-System Google Analyics wurde in den letzten Monaten stark kritisiert, weil die IP-Adressen der Website-Besucher zur statistischen Auswertung an Google geschickt wurden. Dadurch sind die persönlichen Daten nicht unbedingt sicher, wodurch Webmastern, die dieses Tool einsetzen, rechtliche Konsequenzen drohen könnten. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) rät daher Webmastern dazu, sich mit den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Anbieter von Webanalyse-Systemen zu beschäftigen und diese genau anzuwenden.

Telemediengesetz und Bundesdatenschutzgesetz verpflichten zu Datenschutzhinweis
Google Analytics zu nutzen ist in Deutschland nicht illegal, aber wenn man ein solches Webanalyse-System einsetzt, das die IP-Adressen speichert, muss der Website-Betreiber einen Hinweis zur Erfassung und Nutzung der Daten auf der Website platzieren. Dies ist durch das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz bestimmt, aber nur wenige Webmaster halten sich daran trotz des Hinweises von Google in den Nutzungsbedingungen. Dabei können die Webmaster den Hinweis aus den Datenschutzbestimmungen bei Google übernehmen und auf ihre Website setzen. Die IP-Adressen werden nicht mit anderen Google-Daten in Verbindung gebracht. Sie dient auch nur der GEO-Segmentierung, denn die IP-Adresse lässt nur Schlüsse auf den Standort des Nutzers, aber nicht auf eine natürliche Person zu.

Quelle: http://www.bvdw.org/index.php?id=98&tx_ttnews[tt_news]=2828&cHash=c5befa5716

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