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Datenschutz im Rahmen der Umstellung auf neues Internetprotokoll IPv6

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Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar hat mit dem Deutschen IPv6-Rat die schnelle und großflächige Umstellung auf das neue Internetprotokoll besprochen. Im Zentrum der Diskussion standen der Datenschutz und insbesondere der Schutz der Privatsphäre. Der Umstieg auf IPv6 ist notwendig und eine Chance für die Nutzung der vielfältigen Potentiale des Internets der nächsten Generation.

Datenschutz in Eigenverantwortung erfordert Aufklärung
Grundsätzlich ist jeder selbst für den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten verantwortlich. Allerdings ist diese Verantwortung ohne Aufklärung und Unterstützung durch die Zugangsprovider und Service-Anbieter im Internet nicht zu meistern. Die Zugangsprovider haben auch beim neuen Internet-Protokoll IPv6 Kenntnis über alle Verbindungsdaten der Kunden, damit sie sie mit den Diensten und Angeboten im Internet verbinden können. Auf das Vertrauensverhältnis hat die Umstellung auf IPv6 keinen Einfluss.

Privacy Extensions und dynamische Adresspräfixe für Datenschutz
Ist eine dauerhafte Identifikation gegenüber Dritten bei der Nutzung von Ressourcen und Diensten im Internet unnötig oder unerwünscht, erwartet der Endnutzer Unterstützung von Zugangsprovidern und Service-Anbietern. Die hierfür erforderlichen Technologien, etwa Privacy Extensions oder dynamische Adresspräfixe werden aktuell erprobt. Hierfür sind die Zugangsprovider und Gerätehersteller verantwortlich, die im Umgang mit personenbezogenen Daten an das Telekommunikations- und Datenschutzgesetz gebunden sind.

Nutzer müssen Wahl haben zwischen statischen IPv6-Adressen und anonymisierten
Auch muss der Nutzer die Wahl haben zwischen statisch vergebenen IPv6-Adressen, die dauerhaft identifizierbar sind, und (teil)anonymisierten und so nicht leicht zurückverfolgbaren Adressen. Die Anonymisierung erfolgt durch dynamisch vergebene Anteile im IPv6-Adresspräfix oder dynamische neu vergebene Präfixe. Die IPS Provider und Netzwerkgerätehersteller müssen zum sorgfältigen Umgang mit Nutzerdaten verpflichtet und die Nutzer für einen verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten umfassend sensibilisiert und aufgeklärt werden. Damit werden frühzeitig einschränkende Regeln für die Erprobung sinnvoller IPv6-basierter Techniken zu Datenschutz und Gewährleistung der Privatsphäre überflüssig.

Quelle: http://www.hpi.uni-potsdam.de/presse/mitteilung/beitrag/datenschutz-schaar-und-ipv6-rat-zum-internet-der-neuen-generation.html

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