Das Gesetz “Buttonlösung”, dem zufolge in Online-Shops auf der Bestellübersichtsseite Informationen zu den Produkten, eine evtl. Mindestlaufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis sowie die Versand- und Zusatzkosten bereitgestellt werden musste und die Kaufbuttons müssen klar und eindeutig beschriftet sein, „Kaufen“ reicht nicht mehr aus. Allerdings steht zur befürchten, dass die Kunden dadurch abgeschreckt werden. Auch drohen den Online-Shops Abmahnungen bei nicht rechtzeitiger oder falscher Umsetzung der Vorgaben.
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