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Rechnungsregelungsstandard: Der neue DRS 17 muss die Entwicklungen auf EU-Ebene berücksichtigen

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In seiner Novelle vom Mai 2013 empfiehlt der deutsche Corporate Governance Kodex eine deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Detaillierung und Strukturierung der Angaben zur Vorstandsvergütung. Die zuständigen Fachausschüsse der DRSC haben entschieden, die Vorschrift des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organisationmitglieder zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Innerhalb der Arbeitsgruppe wurden verschiedene Alternativen besprochen. Die Ausschüsse des DRSC haben sich dazu entschlossen, die Arbeiten an dem DRS 17 aufgrund der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinien (Richtlinien 2007/36/EG) einzufrieren und im Gegensatz dazu die Überarbeitung der Richtlinien aktiv mitzugestalten.

Die Änderung in den Aktionärsrechten-Richtlinien
Heutzutage ist davon auszugehen, dass Änderungen in den Aktionärsrechten-Richtlinien sofortige Auswirkungen auf die Regelungen zur Vergütungsberichtserstattung und somit auch auf die DRS 17 haben werden. Durch die Entscheidung des Fachausschusses wird das Ziel deutlich, den bei den Anwendern zu erwartenden Aufwand im Zusammenhang mit der Änderungshäufigkeit von Rechnungsstandards in Grenzen zu halten und den Anwendern nicht zuzumuten, sich innerhalb eines kurzen Zeitraums mit mehreren Versionen des DRS 17 zu befassen. Bei den Arbeiten am DRS 17 sollten deshalb die geänderten Richtlinien direkt miteinfließen. Dies würde eine dauerhafte Lösung gewährleisten.

Quelle: http://www.drsc.de/service/news/index.php?ixnp_do=show_news_article&ixnp_id=1&ixnp_art_id=3370

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