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Unternehmenssteuerreform macht Deutschland attraktiver für Investitionen

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Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Das Ziel der Reform ist es, Deutschland attraktiver für ausländische Investoren zu machen. Sie verbessert außerdem die Bedingungen für die deutschen Unternehmen, was den Arbeitsmarkt günstig beeinflusst. Insgesamt soll der Aufschwung unterstützt und langfristig gehalten werden. Die Unternehmenssteuerreform soll am 01. Januar 2008 in Kraft treten.

Absenkung der Steuerlast sorgt für Impulse für Wachstum und Beschäftigung
Momentan hat Deutschland EU-weit die höchste Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften, also AGs und GmbHs, die ein Fünftel der Unternehmen in Deutschland ausmachen. Sie zahlen nominal 38,7 Prozent Steuern in Form von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag auf ihre Gewinne. Die Körperschaftssteuer wird um 15 Prozent verringert, damit die Steuerbelastung 29,83 Prozent beträgt, was Deutschland einen Platz im europäischen Mittelfeld verschafft. Durch die verringerten Steuersätze werden die Unternehmen dazu animiert, ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne nicht mehr in das niedriger besteuernde Ausland zu verlagern, was in Deutschland zu Wachstum und Beschäftigung führen soll. Und die Steuereinnahmen werden sich langfristig nicht verringern, sondern erhöhen, denn die Steuerreform wird die Möglichkeiten zur legalen Steuerumgehung beseitigen. Momentan gehen dem Fiskus durch diese Möglichkeiten 100 Milliarden Euro verloren.

Steuerbelastung für Personengesellschaft nicht geändert
Der Großteil der deutschen Unternehmen sind Personenunternehmen, die höchsten 42 Prozent Einkommenssteuer zahlen. Dies tun aber nur wenige. Denn die tatsächliche Steuerbelastung für den Großteil der Personenunternehmen beträgt nicht einmal 20 Prozent, für 75 Prozent liegt sie bei 15 Prozent. Damit liegt Deutschland international im Mittelfeld und das wird sich auch nicht ändern.

Mittelstand muss Gegenfinanzierung nur geringfügig mittragen
Der Mittelstand wird nach Bundesminister Steinbrück durch die Reform gestärkt. Zehn Prozent der Personengesellschaften haben eine Steuerbelastung so hoch wie Kapitalgesellschaften oder sogar höher. Sie werden steuerlich gleichgestellt. Und die Gegenfinanzierung zur Reform müssen zum Großteil die Kapitalgesellschaften tragen.

Zinsschranke als Anreiz zur Gewinnrückverlagerung nach Deutschland
Die modifizierte Zinsschranke ist für Kapitalgesellschaften als Anreiz zur Gewinnrückverlagerung nach Deutschland gedacht. Demnach werden Zinskosten nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen. Der Steuerabzug wird also mit steigenden Gewinnen höher.

Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge kommt 2009
Im Jahr 2009 wird eine Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge eingeführt. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent. Der Steuerabzug erfolgt durch die Bank.

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1496/Content/DE/Artikel/2007/05/2007-05-25-unternehmenssteuerreform.html

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