News
1 2 3 6 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Faule Tricks bei Suchmaschinenoptimierung sind tabu

Anzeige

Der Internetdienst marketing-boerse.de gibt einen Überblick über die sieben Möglichkeiten zur Suchmaschinen-Optimierung, die bei Entdeckung zur Verbannung der Website vom Index führen.

Versteckte Suchwörter und Links
Die Keyworddichte zu erhöhen, indem man die Suchbegriffe in weißer Schrift auf weißem Grund schreibt oder versteckte Links erstellt, führt beim „Erwischen werden“ zu einer schlechten Rankingposition.

Extra Suchmaschinen-Seiten
Die Einrichtung von Seiten, die nur für Suchmaschinen angezeigt werden und entsprechend optimiert sind wird als „Cloaking“ bezeichnet. Normale User sehen diese Seiten nicht, da sie sofort mittels JavaScript auf die Besucher-Seiten umgeleitet werden.

Suchwortverwendung nicht übertreiben
Ein Keyword übertrieben oft zu nennen, hilft nicht, das Ranking zu verbessern. Ebenso wenig ist dies bei wirren Texten der Fall.

Doorway-Pages sind tabu
Als Doorway-Pages werden jene Seiten, die für ein paar spezielle Keywords optimiert sind, um das Ranking bei eben jenen Suchwörtern zu verbessern. Ihre Gestaltung ist allerdings meist eher schlecht. Sie sollten tabu sein.

Keine Spezialsoftware für Rankingüberprüfung
Suchmaschinenbetreiber sind nicht sonderlich begeistert von Spezialsoftware, die der Anmeldung von Seiten oder der Rankingüberprüfung dienen, da diese Rechenleistung bei ihnen verbrauchen. Daher sollte auf ihre Anwendung verzichtet werden.

Nur seriöse Links zulassen
Wenn viele seriöse Seiten auf die eigene Website verlinken, ist das positiv für das Ranking in Suchmaschinen. Die Verwendung von Links von Webspammern oder von unseriösen Seiten sollten sie hingegen vermeiden, da dies den umgekehrten Effekt hat.

Bei zu Recht erfolgter Anschwärzung wegen Tricks folgt Entfernung aus Index
Es ist besser, Tricks zur Suchmaschinenoptimierung zu vermeiden, denn falls die Konkurrenz Suchmaschinen-Spam entdeckt und dies bei Google anprangert, wird die Website nach Überprüfung des Sachverhalts vom Index entfernt.

Gnadengesuch nach Verbannung von Index möglich
Ist die Website bereits vom Index verbannt, kann ein Gnadengesuch helfen. Wird überzeugend allen oben genannten Tricks entsagt, wird die Website nach etwa einem Monat wieder im Index aufgenommen. Andernfalls sind sechs Monate Index-Verbannung üblich.

Quelle: http://www.marketing-boerse.de/Fachartikel/details_print/6308/?printview

© 1998 - 2024 mediavalley