Die Unternehmenssteuerreform wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet und soll am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Das Ziel der Reform besteht darin, Deutschland attraktiver für Investoren zu machen, den Arbeitsmarkt günstig zu beeinflussen und den Aufschwung zu unterstützen. Um dies zu erreichen, wird die Steuerlast für Kapitalgesellschaften, die in ganz Europa die höchste ist, von 38,7 auf 29,83 Prozent verringert. Dadurch werden die Unternehmen (hoffentlich) ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern, was für Deutschland Wachstum und Beschäftigung bedeutet. Die Steuereinnahmen werden sich langfristig nicht verringern, sondern erhöhen, da die Steuerreform auch legale Möglichkeiten zur Steuerumgehung eliminiert, sodass dem Fiskus etwa 100 Milliarden Euro mehr zufließen werden. Die Steuerbelastung für Personengesellschaften wird sich nicht ändern und die Personengesellschaften, deren Steuerbelastung auf demselben Niveau wie das der Kapitalgesellschaften oder gar höher liegt, werden steuerlich mit diesen gleichgestellt. Allerdings müssen sie einen kleineren Beitrag zur Gegenfinanzierung der Reform leisten. Auch die Zinsschranke soll als Anreiz dienen, die Gewinne nach Deutschland zurückzuverlagern und die Steuern hierfür hier zu zahlen.
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