Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sieht vor, dass die Kopierabgaben ausgeweitet werden, sodass nicht nur, wie bisher, Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner, sondern auch PCs und Drucker von ihnen betroffen sein werden. Das Ziel der Abgaben ist die Bezahlung von Autoren und Musikverlagen für legale Kopien ihrer Werke. Die Abgaben sollten zunächst auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt werden, aber die Begrenzung wird nun doch nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass Deutschland im EU-Vergleich wieder im Nachteil ist, denn in anderen Ländern gibt es keine Urheberrechtsabgaben oder nur welche in geringer Höhe. Damit haben einerseits die IT-Branche und die Verbraucher und andererseits Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze das Nachsehen. In letzter Zeit haben die Verwertungsgesellschaften, die die Angaben erheben, ihre Einnahmen bereits kräftig gesteigert, und durch das Gesetz werden sie sich nochmals mindestens verdoppeln. Trotzdem befürworten die Verwertungsgesellschaften Maximalforderungen, sodass die Geräte noch teurer würden. Ein wichtiges Ziel der Verhandlungen zwischen diesen Gesellschaften und dem BITKOM werden daher realistische Tarife sein. Das Gesetz könnte bereits ab Anfang 2008 gelten, wenn der Bundestag es verabschiedet und der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anruft, was eher unwahrscheinlich ist.
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