Die für das Jahr 2008 geplante Steuerreform verfolgt zwar die richtige Strategie, aber die Umsetzung ist teilweise nicht unumstritten. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf unter 30 Prozent ist sicherlich positiv zu bewerten. Und das Auffangen der Steuerausfälle durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ist ebenfalls eine gute Lösung, aber einige der hierfür geplanten Maßnahmen sind fragwürdig. So bringt die Besteuerung von „Funktionsverlagerungen“ ins Ausland administrative Probleme mit sich und wird für viele Streitfälle sorgen. Überdies besteht die Gefahr der Doppelbelastungen für die Unternehmen, wenn die deutschen Regelungen für die ausländischen Finanzverwaltungen nichtig sind, was Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Auch die Neugestaltung der „Mantelkaufregelung“ könnte negative Konsequenzen für forschungs- und technologieintensive Unternehmen und deren Risikokapitalausstattung angeht. Aus der geplanten „Zinsschranke“ könnten sich in konjunkturell schlechten Zeiten und für Unternehmen, die von jeher eine hohe Fremdkapitalquote hatten, Probleme ergeben. Das Beste wäre es, das Steuerrecht weiter zu internationalisieren, zumindest EU-weit, da die Wirtschaft ebenfalls immer mehr internationalisiert wird, und sich dadurch einige Steuerprobleme lösen lassen könnten.
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