Am 27. März 2020 gab der Baseler Ausschuss bekannt, dass aufgrund der aktuellen Lage die Einführung des 2017 verabschiedeten Basel III-Reformpakets auf 2023 verschoben wurde. In Zukunft werden die Mindestkapitalanforderungen für deutsche Institute bei der Umsetzung des finalen Basel-III Reformpaketes laut einer Studie um 26% steigen. Die Überarbeitung hatte zum einen die Harmonisierung mit dem im Januar 2019 überarbeiteten Marktrisiko-Rahmenwerk zur Folge und zum anderem die Reduzierung der Kapitalanforderungen.
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