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Novelle des Urheberrechts vom Bundestag beschlossen
Das neue Urheberrecht wird vom Bundestag beschlossen, mit dem Ziel, die Rechte von Urhebern und die Interessen von Geräteindustrie, Verbrauchern und Wissenschaft gegeneinander auszubalancieren und ein Gleichgewicht zu finden. Dies ist mit dem Gesetzentwurf gelungen. Hierbei musste vor allem der rasante technische Wandel miteinbezogen werden. Das Kopieren von nicht geschützten Werken ist nach wie vor erlaubt. Erkennbar illegal hergestellte Vorlagen durften bisher nicht kopiert werden, das neue Gesetz fasst auch illegal zum Download angebotene Vorlagen, z.B. auf Tauschbörsen mit in das Verbot. Das Knacken eines Kopierschutzes ist schon vom EU-Recht verboten worden, wird aber in das Gesetz mit aufgenommen. Die Vergütungssätze für die legale Verwertung geistigen Eigentums werden nicht länger vom Gesetz vorgeschrieben. Die bisherige Liste mit den Pauschalsätzen ist schon veraltet und es wird auch nicht allzu lange dauern bis auch eine neu erstellte Liste veraltet wäre, neue Entwicklungen in schneller Folge auf den Markt kommen. Das Gesetz gibt nur einen Rahmen vor: Die Vergütung muss in einem angemessen Verhältnis zum Kaufpreis der Geräte oder Speichermedien stehen und soll anhand der tatsächlichen Nutzung für Kopien berechnet werden. Die Festsetzung der Höhe wird den Verwertungsgesellschaften, die den Urhebern das Geld zukommen lassen, und den Verbänden von Geräte- und Speichermedienherstellern überlassen werden. Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive dürfen ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zeigen, damit sie den Anschluss an die neuen Medien nicht verlieren und die Medienkompetenz der Bevölkerung gestärkt wird. Die Bibliotheken dürfen Kopien anfertigen und auch z.B. per E-Mail verschicken. Allerdings darf die Zahl der Vervielfältigungen, die an den elektronischen Leseplätzen gezeigt werden, nicht die Zahl der im Bestand der Einrichtung vorkommenden Exemplare übertreffen. Und der Versand der Kopien ist nur erlaubt, wenn der Verlag nicht selbst ein entsprechendes Online-Angebot macht. Eine Änderung die sowohl dem Urheber als auch den Verbrauchern und Verwertern zugute kommt, ist dass der Urheber auch für die Zukunft einen Vertrag über seine Rechte abschließen kann, damit sein Werk auch mit neuen Medien verwertet werden kann. Das war bisher nicht möglich. Allerdings muss der Verwerter den Urheber über die Verwendung in neuen Medien informieren. Der kann dann innerhalb dreier Monate Widerspruch einlegen. Diese Lösung ist gut für den Urheber, weil seine Rechte geschützt bleiben und er eine Extra-Vergütung bekommt und gut für die Verbraucher, weil auch künftige Generationen mit neuen Medien auf das Werk zugreifen können. Das soll auch mit Werken, die in Archiven gelagert werden, möglich sein. Eine Ausnahme bilden Filme. Der Produzent kann die Rechte für die Verwertung in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten erwerben ohne dass die Urheber Widerspruch einlegen können. ...weiter
Neues Versicherungsvertragsrecht soll Kunden Vorteile bieten
Der Bundestag hat das Versicherungsvertragsrecht reformiert. Die Reform kommt vor allem den Versicherten zugute. Das bisher geltende Gesetz ist veraltet (von 1908) und muss an rechtspolitische und –tatsächliche Entwicklungen angepasst werden. Dazu war eine Generalüberholung nötig. Ein wichtiges Ziel bei der Reform war die Erhöhung des Verbraucherschutzes. So sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausführlicher zu beraten und verständlich zu informieren. Das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden, was im Falle eines Rechtsstreits die Beweisführung erleichtert. Der Versicherungsnehmer kann aber in schriftlicher Form auf die Beratung verzichten, wenn er sich schon informiert hat, die Versicherung einfach ist oder er den Versicherungsschutz schnell braucht. Was das Anzeigen von Umständen angeht, so muss dies nur für Umstände geschehen, nach denen die Versicherung schriftlich gefragt hat. Das Widerrufsrecht wurde vereinheitlicht, sodass auch Handwerker und Freiberufler Widerspruch einlegen können. Das Alles-oder-Nichts-Prinzip wird abgeschafft, sodass der Versicherte immer einen Minimalanspruch auf Versicherungsschutz hat. Wenn die Versicherung den Versicherungsvertrag während des laufenden Versicherungsjahres kündigt, muss der Versicherte nur noch bis zum Zeitpunkt der Kündigung die Prämie zahlen. Die Klagefrist wird ganz abgeschafft. Das Gesetz sorgt außerdem dafür, dass der Versicherte an den stillen Reserven, also die durch seine Prämien erwirtschafteten Überschüsse, beteiligt wird. Außerdem muss der Versicherer eine Modellrechnung erstellen anhand derer er dem Versicherten erklärt, mit welchen Leistungen er vermutlich rechnen kann. Der Rückkaufswert bei der Lebensversicherung wird in Zukunft anhand des Deckungskapitals, also dem Kapital, das zur Deckung der Ansprüche des Versicherten benötigt wird, berechnet. Außerdem müssen die Versicherungen künftig die Abschluss- und Vertriebskosten offenzulegen, was einerseits mehr Transparenz für den Verbraucher bedeutet und andererseits mehr Wettbewerb für die Versicherungen. Das Gesetz gilt für alle Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 geschlossen werden. Alle Verträge, die bis zum 31.12.2007 geschlossen werden oder älter sind, fallen erst ab dem 31.12.2008 unter das neue Gesetz. ...weiter
Novem-Studie: Unternehmen wollen BI-Lösungen standardisieren
Eine Erhebung der Novem Business Application hat einerseits gezeigt, dass viele Unternehmen eine Business Intelligence-Lösung (BI) haben, die aus mehreren unterschiedlichen BI-Tools zusammengesetzt sind, und zum anderen, dass die Unternehmen ihre Lösungen jetzt standardisieren wollen. Als Grund nennen sie vor allem die Verbesserung der Integration, die Reduzierung der Komplexität der BI-Infrastruktur und die Konzentration fachlicher Kompetenzen. Dies wollen die Unternehmen durch die Reduzierung der Verschiedenartigkeit der Tools erreichen, was den Vorteil mit sich bringt, dass sich der Schulungsaufwand verringert und die Akzeptanz der Nutzer steigt. Abgesehen von Nutzenvorteilen bringt die Standardisierung auch Kostenvorteile mit sich, weil die Kosten für die Pflege vieler verschiedener Tools wegfallen. Dass die Unternehmen die Notwendigkeit zur Standardisierung erkannt haben, wird durch die Studie, aber auch an der ständig wachsenden Zahl an Standardisierungsprojekten und der Zahl an Personen, die eine BI-Schulung absolvieren, deutlich. ...weiter
Noch Nachholbedarf bei deutschen Unternehmen gegenüber Mietsoftware
Die Studie „IT-Budget 2007“ der Steria Mummert Consulting hat ergeben, dass die deutschen Unternehmen Miet- und Leasingangeboten für Hard- und Software eher zurückhaltend gegenüberstehen. Der Großteil der Unternehmen greift lieber auf selbst angeschaffte Hard/Software zurück. Dabei würden die Miet- bzw. Leasingangebote ihrem Ziel durch IT-Investitionen Kosten zu sparen durchaus entgegenkommen, denn es fallen keine Kosten für den Eigentumserwerb an, sondern nur Pauschalen, die Wartungskosten mit einschließen. Und der Umfang der Leistungen ist an den Bedarf anpassbar, wobei der Anwender immer über die neusten Technologien und Features verfügt. Es gibt zwei Hauptgründe für die Ablehnung der Unternehmen. Der erste ist die Angst vor Schwierigkeiten bei der Integration der neuen Lösungen in die vorhandenen Systeme, die allerdings dank serviceorientierter Architektur leicht zu lösen sein sollten. Der zweite Grund ist die Angst um die Datensicherheit, wenn die Kundenmanagament-Systeme und deren Daten beim IT-Anbieter gespeichert sind. Auch diese Angst ist unbegründet, denn etablierte IT-Dienstleister haben ein hohes Sicherheitsniveau und garantieren den Schutz der Kundendaten. Für die Outsourcing-Partner ist es jetzt wichtig, die Vorteile der alternativen Nutzungsmodelle stärker zu kommunizieren. ...weiter
Nur beschränke Kompetenz als Unternehmensberater bei IT-Service-Unternehmen
Viele IT-Services-Dienstleistungsunternehmen versuchen sich auch als Unternehmensberatungen, um den Wünschen ihrer Kunden entgegenzukommen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, dass diese Unternehmen ihre Kompetenz in diesem Bereich nicht unterschätzen. Bei der taktischen Unternehmensberatung, die die IT-Services-Aktivitäten unterstützen, sind die Unternehmen durchaus kompetent. Bei einer ganzheitlichen Unternehmensberatung können sie den klassischen Unternehmensberatungen oftmals nicht wirklich das Wasser reichen. Aus diesem Grund sollten sich die IT-Services-Dienstleister bei der Beratung auf Geschäftsprozesse und Unternehmensstrukturen beschränken. ...weiter
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