Die Preisangabeverordnung gilt auch bei Newslettern, die mit Preisen werben. Bei der Angabe der Preise für Endverbraucher müssen Anbieter darauf achten, dass es sich um Endpreise handelt, also der Gesamtpreis plus Steuern und sonstigen Preisbestandteilen. Wenn die Nutzung des beworbenen Produkts weitere Leistungen voraussetzt, für die weitere Kosten anfallen, so ist in der Werbung darauf hinzuweisen. Hingegen muss der Preis für zusätzliche Produkte, die nicht notwendigerweise mitgekauft werden müssen, nicht angegeben werden.
...weiter