Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterveräußert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bestätigt. Allerdings dürfen Softwarehersteller weiterhin alle Maßnahmen zum Schutz vor Weiterveräußerung ergreifen, weshalb die Lizenzbedingungen weiterhin genau zu beachten sind.
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