Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob die Nutzung von Markennamen als Keywords durch einen Wettbewerber eine Markenrechtsverletzung darstellt oder nicht, an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Diese Frage beschäftigt nicht nur Deutschland, sondern auch das restliche europäische Festland sowie die englischsprachigen Länder, wie die USA, Großbritannien, Kanada und Irland, wobei bei den letztgenannten schon eine Entscheidung getroffen wurde. Hier dürfen Markennamen als Keywords genutzt werden. Der BGH hat zumindest schon entschieden, dass beschreibende Teile eines Markennamens als Keywords genutzt werden dürfen.
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