Mit der Deutschen Telekom und Telefónica wurden in 2015 zwei Internetzugangsprovider zur Einrichtung einer Internetsperre aufgefordert, um den Zugriff auf Websites, die zu illegalen Musikangeboten führen, zu unterbinden. Eine solche Sperre wurde vom BGH als unverhältnismäßig angesehen, aber künftig könnte es durchaus Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen geben.
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