Seit fünf Jahren besteht eine gesetzliche Pflicht für Bankberater, ein Anlageberatungsprotokoll an den Kunden auszuhändigen. Dieses sollte der Kunde sorgfältig durchlesen und ggfs. um Korrekturen und Ergänzungen bitten. Auch Unklarheiten, sowohl zum Protokoll als auch generell zum Beratungsgespräch, sollten sofort ausgeräumt werden.
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