News
1 2 3 6 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
BVK: MoRaKG zu einseitig
Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) den Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG). Einige Vorschläge zu bestimmten Bereichen, die vom BVK gemacht wurden, wurden berücksichtigt, allerdings ist das Gesetz nach Meinung des BVK zu einseitig, da es keine Regelungen für nicht börsenorientiertes Eigenkapital getroffen werden. Ein Großteil des privaten Eigenkapitals wird nicht berücksichtigt, obwohl alle Private Equity-Fonds bessere Rahmenbedingungen brauchen, da alle Fonds Deutschland mit Eigenkapital versorgen. So sollten alle Private Equity-Fonds steuertransparent sein, denn um Eigenkapitalgeber aus dem Ausland für Deutschland zu finden, ist dies ein wichtiger Faktor. Hierfür sind auch stabile und verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Steuerausfälle können durch Beschränkungen der Investitionen der Fonds auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf ein Minimum reduziert werden. Ein Punkt der trotz eines einheitlichen Private Equity-Gesetzes nur für junge Zielgesellschaften von Wagniskapitalgesellschaften gelten sollte, ist die Verlustübertragung. Damit lassen sich weitere Steuerausfälle vermeiden. Die Aufsichtsregelungen sind sehr verwirrend, weil unterschiedliche Bereiche der Private Equity-Branche von unterschiedlichen Stellen bzw. gar nicht reguliert werden. Nach Meinung des BVK reicht eine Aufsicht für alle Bereich aus und diese Aufsicht sollte von den Landes-Wirtschaftsministerien übernommen werden, da sie die nötige Erfahrung und das Wissen mitbringen. Ein weiterer Punkt, der dem BVK am Herzen liegt, ist die Umsatzsteuerbefreiung der Management Fees, da sie den deutschen Fonds nur Wettbewerbsnachteile bringt. Das MoRaKG bietet die Möglichkeit hierzu, indem die Private Equity-Fonds als Sondervermögen definiert werden. ...weiter
Bundesverband deutscher Banken stellt SEPA 2008 vor
Ab Anfang 2008 werden die deutschen Privatbanken SEPA-Verfahren anbieten. SEPA steht für Single Euro Payments Area und hat zum Ziel, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und den Verbrauchern und der Wirtschaft Vorteile zu bringen. SEPA bringt der Europäischen Union und den Staaten der Europäischen Freihandelszone einen integrierten Zahlungsverkehrsmarkt für die gemeinsame Währung Euro. Dabei werden die Zahlungsdienstleistungen im In- und Ausland für alle EU-Bürger vereinheitlicht. Im Jahr 2003 haben 27 Mitgliedsstaaten 60 Milliarden Transaktionen abgewickelt, zwei Drittel davon nur von Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Jeder Mitgliedsstaat hat seine eigenen nationalen Verfahren, die nicht mit denen der anderen Länder interoperabel sind. Bereits im Jahr 2000 wurde beschlossen, den integrierten Finanzmarkt voranzutreiben, um den Binnenmarkt zu verwirklichen, aber letztendlich hat die europäische Kreditwirtschaft SEPA auf den Weg gebracht. Es gibt ab 2008 drei SEPA-Verfahren, nämlich SEPA-Lastschrift, -Kartenzahlung und –Überweisung. Die Technik wurde standardisiert, um Interpretationsspielräumen den Raum zu nehmen. Außerdem gab es in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Nutzungskulturen der einzelnen Verfahren, die zu unterschiedlichen Nutzungsbedingungen geführt haben. Diese Grenzen soll SEPA abbauen. In Deutschland werden die SEPA-Verfahren parallel zu den nationalen angeboten werden, allerdings nicht für sehr lange. Bis dahin gibt es noch einige offene Fragen. Die Unternehmen und auch die öffentliche Hand stehen der Nutzung von SEPA nicht sehr enthusiastisch gegenüber. Vor allem von der öffentlichen Hand ist dies enttäuschend, denn immerhin wurde der Anstoß zu SEPA von ihr gegeben. ...weiter
BITKOM fordert schnelle Umsetzung der Steuerberatungsreform
Der BITKOM fordert eine schnelle Umsetzung der Steuerberatungsreform, die schon vier Jahre andauert. Er unterstützt vor allem die Einführung des Syndikus-Steuerberaters, die verhindern soll, dass angestellte Steuerberater ihre Rechte verlieren. Sie dürfen sich dann u.a. nicht mehr Steuerberater nennen und haben keinen Zugang mehr zur Altersversicherung der Steuerberater. Für Rechtsanwälte gibt es eine entsprechende Regelung bereits. Der Grund, warum der BITKOM die Rechte der Steuerberater gesichert wissen will, ist der, dass die ITK-Unternehmen durch das immer kompliziertere Steuerrecht einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Steuerberatern haben, viele müssen sogar eigene Steuerabteilungen aufmachen. Das ist aber nicht möglich, wenn die Steuerberater ihre Rechte verlieren, sobald sie angestellt werden. Die Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten ist, seit zwei Gesetzesentwürfe mit entsprechenden Syndikus-Steuerberaterregelungen vorgelegt wurden, zeigt, dass der Syndikus-Steuerberater nicht unumstritten ist. ...weiter
Bundesregierung veröffentlicht Datenbank mit Informationspflichten der Wirtschaft
Die Bundesregierung hat auf ihrer Website eine Datenbank veröffentlicht, in der sich jeder über die Informationspflichten der Wirtschaft, die sich aus Bundesrecht und Europarecht ergeben, informieren kann. Das Ziel der Datenbank ist es, mehr Transparenz in die Handlungen von Wirtschaft und Verwaltung zu bringen. Die Datenbank soll noch um die momentan ermittelten Bürokratiekosten ergänzt werden. Diese Ermittlung soll dann Hinweise für den Abbau von 25 Prozent der Bürokratiekosten bis 2011 liefern. Wie hoch die Kosten sind, hängt unter anderem von der Zahl der betroffenen Unternehmen ab. Ein weiteres Ziel der Datenbank sind Impulse und Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge für den Bürokratieabbau. Jeder kann sich hierzu in der Datenbank äußern. ...weiter
Bankvertrieb läuft zunehmend über das Internet
Die Studie „Banking Trend“ zeigt, dass der Internetvertrieb für Banken zunehmend an Bedeutung gewinnt, da viele Kunden zuerst das Online-Angebot der Kreditinstitute nutzen, um sich über Produkte zu informieren. Bei der Anbahnung von Vertragsabschlüssen hatte das Internet den höchsten Bedeutungszuwachs. Und der Vertrieb im Internet soll noch gestärkt werden. Banken profitieren davon, dass der Beratungsaufwand für Standardprodukte durch Online-Informationsdienste sinkt und die automatisierte Beantwortung von Online-Kundenanfragen erheblich günstiger ist als der persönliche Kundenkontakt. Die manuelle und individuelle Aufbereitung von Kundeninformationen und die Kosten für deren Bereitstellung fallen weg. Durch die Verbreitung von Breitbandanschlüssen haben zunehmend viele Kunden die Möglichkeit moderne Beratungselemente zu nutzen und sich selbst die relevanten Informationen zusammenzustellen. Das beschleunigt den Entscheidungsprozess und erleichtert die Kundenbetreuung, denn der Berater kann sich darauf konzentrieren, die individuelle Lösung zusammenzustellen. Das Internet soll zwar noch stärker als Vertriebsweg genutzt werden, aber das bedeutet nicht, dass es die anderen Vertriebswege verdrängt. Vielmehr ist es als Ergänzung zum Filialvertrieb und der mobilen Beratung gesehen werden. Die anderen Vertriebswege werden entlastet und die Berater können sich auf die intensive persönliche Beratung konzentrieren. ...weiter
Seiten: << < 34 35 36 37 38 39 40 41 42 > >>

© 1998 - 2024 mediavalley