Grundsätzlich begrüßt der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) den Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG). Einige Vorschläge zu bestimmten Bereichen, die vom BVK gemacht wurden, wurden berücksichtigt, allerdings ist das Gesetz nach Meinung des BVK zu einseitig, da es keine Regelungen für nicht börsenorientiertes Eigenkapital getroffen werden. Ein Großteil des privaten Eigenkapitals wird nicht berücksichtigt, obwohl alle Private Equity-Fonds bessere Rahmenbedingungen brauchen, da alle Fonds Deutschland mit Eigenkapital versorgen. So sollten alle Private Equity-Fonds steuertransparent sein, denn um Eigenkapitalgeber aus dem Ausland für Deutschland zu finden, ist dies ein wichtiger Faktor. Hierfür sind auch stabile und verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Steuerausfälle können durch Beschränkungen der Investitionen der Fonds auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf ein Minimum reduziert werden. Ein Punkt der trotz eines einheitlichen Private Equity-Gesetzes nur für junge Zielgesellschaften von Wagniskapitalgesellschaften gelten sollte, ist die Verlustübertragung. Damit lassen sich weitere Steuerausfälle vermeiden. Die Aufsichtsregelungen sind sehr verwirrend, weil unterschiedliche Bereiche der Private Equity-Branche von unterschiedlichen Stellen bzw. gar nicht reguliert werden. Nach Meinung des BVK reicht eine Aufsicht für alle Bereich aus und diese Aufsicht sollte von den Landes-Wirtschaftsministerien übernommen werden, da sie die nötige Erfahrung und das Wissen mitbringen. Ein weiterer Punkt, der dem BVK am Herzen liegt, ist die Umsatzsteuerbefreiung der Management Fees, da sie den deutschen Fonds nur Wettbewerbsnachteile bringt. Das MoRaKG bietet die Möglichkeit hierzu, indem die Private Equity-Fonds als Sondervermögen definiert werden.
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