Ein E-Mail-Einschreiben oder eine normale E-Mail sind nicht rechtsverbindlich, wenn es im Ernstfall vor Gericht geht. Es gibt zwar besondere Programme, mit denen man Nachrichten digital signieren kann und der Weiterleitungsvorgang wird auch bezeugt. Es kann aber nicht nachgewiesen werden, dass der vorgesehene Empfänger die Nachricht zur Kenntnis genommen hat.
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