Die Pflichtablieferungsverordnung, nach der Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern sind, ist bereits seit Oktober 2008 in Kraft, jetzt haben der BITKOM und der DIHK einen Leitfaden veröffentlicht, der Websitebetreibern die Unsicherheit nehmen. Die beiden wichtigsten Punkte sind, dass zunächst nur abgrenzbare digitale Publikationen, wie veröffentlichte Bücher und Aufsätze, unter die Pflichtablieferungsverordnung fallen und dass die Nationalbibliothek selbst die Websitebetreiber entsprechender Seiten anspricht, sodass sich niemand Sorgen machen muss bezüglich eines Bußgeldes, wenn er nicht selbst aktiv wird.
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